Buchalik Brömmekamp: Verfahrenseröffnung bei Wellemöbel-Gruppe
· Maßnahmen zur Sanierung laufen auf Hochtouren
Bad Lippspringe, 28. April 2015. Die Sanierungen der Wellemöbel GmbH, Howelpa Logistik GmbH und MF Bad Lippspringe GmbH haben einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht. Das Amtsgericht Paderborn eröffnete planmäßig das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmensgruppe und hat zugleich die Eigenverwaltung angeordnet. Damit können die im März vorgestellten Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Unternehmen weiterhin unter Aufsicht des Sachwalters Rechtsanwalt Stefan Meyer umgesetzt werden. Sachwalter Meyer hatte zuvor in seinem Gutachten die positiven Fortführungsaussichten der Unternehmen bestätigt. Die Produktion und die Auslieferung an Kunden laufen auch im eröffneten Verfahren ungehindert weiter.
Die Insolvenzpläne der drei Unternehmen, die im Wesentlichen aus den Sanierungskonzepten bestehen und die Entschuldung der Unternehmen regeln, sollen in Kürze fertiggestellt und beim Amtsgericht Paderborn eingereicht werden. Mit der Beendigung der Verfahren, so Sanierungsgeschäftsführer Dr. Jasper Stahlschmidt von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp, werde im Sommer 2015 gerechnet. Die Gläubigerausschüsse, die Kunden und Lieferanten unterstützen die umfangreichen Sanierungskonzepte, die mehr 200 Maßnahmen beinhalten und bereits erste Erfolge verzeichnen. „Im März sind die Umsätze gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen und liegen über Plan. Die Neuheiten, die wir auf der Kölner Möbelmesse vorstellten, kommen bei den Kunden sehr gut an. Das zeigt, dass alle Beteiligten weiterhin zu Wellemöbel und der Sanierungsfähigkeit der Unternehmensgruppe stehen“, erklärt Volker Meurer, Geschäftsführer der Wellemöbel GmbH.
Nach der Sicherstellung der Finanzierung für das Sanierungskonzept kann nun das umfangreiche Investitionsprogramm starten. Der Systemeinrichter und Hersteller für Kastenmöbel wird drei Millionen Euro in die Erneuerung und Modernisierung der Maschinen investieren, ein beträchtlicher Teil davon in Bad Lippspringe. Weiterhin einigte sich die Geschäftsführung mit den Betriebsräten und der IG Metall über den sozialverträglichen Arbeitsplatzabbau von 260 Stellen und die Schließung des Standortes Detmold. Die betroffenen Mitarbeiter können in eine Transfergesellschaft wechseln. Die Transfergesellschaft hat die Aufgabe, die betreuten Beschäftigten so schnell wie möglich wieder in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Nach einem ersten Gespräch schließen sich für die Mitarbeiter individuelle Qualifizierung- und Weiterbildungsmaßnahmen an. „Die Personalmaßnahmen sind uns nicht leichtgefallen. Sie sind jedoch erforderlich, damit die Wellemöbel-Gruppe fortgeführt werden kann und wir langfristig und wettbewerbsfähig am Markt agieren können“, erklärt Geschäftsführerin Anna Sommermeyer-Rickert.
Hintergrund: Eigenverwaltung der Wellemöbel GmbH
Die Gesellschaften Wellemöbel GmbH, Howelpa Logistik GmbH und MF Bad Lippspringe GmbH stellten im Dezember 2014 einen Antrag auf Einleitung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens. Das Amtsgericht hat den Anträgen stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Mit der Eigenverwaltung nutzt Wellemöbel die seit dem 1. März 2012 geltenden Möglichkeiten einer Sanierung unter Insolvenzschutz. Es handelt sich dabei nicht um eine Insolvenz im klassischen Sinn, sondern um ein Sanierungsverfahren mit dem obersten Ziel der Unternehmensfortführung. Deshalb wird Wellemöbel weiterhin von der bisherigen Geschäftsleitung um Volker Meurer, Waldemar Bauer und Anna Sommermeyer-Rickert geleitet. Zusätzlich führt der Restrukturierungsexperte Dr. Jasper Stahlschmidt von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp als Mitgeschäftsführer die Wellemöbel durch das Verfahren. Wellemöbel stellt Schlaf-, Büro-, Jugend- und Babyzimmermöbel her und zählt zu den Marktführern in Deutschland. Die Unternehmensgruppe produziert an den drei Standorten Bad Lippspringe, Detmold und Alsfeld. Das Logistikunternehmen Howelpa, das den Möbelfachhandel beliefert, hat seinen Sitz in Paderborn.
Hintergrund: Was ist eine Eigenverwaltung
In der seit dem 1. März 2012 reformierten Eigenverwaltung durch das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens weiter lenken. Die Geschäftsführung übernimmt dabei die meisten Aufgaben, die bislang von einem Insolvenzverwalter wahrgenommen wurden. Anstelle eines Insolvenzverwalters wird ein Sachwalter bestellt. Der Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Im Einvernehmen mit den Gläubigern, dem vorläufigen Sachwalter und dem Insolvenzgericht will das Verfahren die Fortführung eines Unternehmens unter dem Schutz der Insolvenzordnung ermöglichen. Ziel des Verfahrens ist es, dem Unternehmen den bisherigen Gesellschafterkreis zu erhalten und es nicht zu zerschlagen. Deshalb soll das Unternehmen auch nicht verkauft (asset deal), sondern über einen Insolvenzplan entschuldet werden. Die Passivseite der Bilanz wird durch Gläubigerverzichte deutlich gestärkt. Am Ende des Verfahrens hat sich die Eigenkapitalquote meist erheblich verbessert. Aus verschiedenen Quellen, insbesondere Insolvenzgeld und Umsatzsteuer, wird so viel Liquidität generiert, dass eine Liquiditätszufuhr von außen nicht mehr erforderlich ist. Die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Beendigung unrentabler Vertragsverhältnisse oder langlaufender Dauerschuldverhältnisse, aber auch ein notwendiger Personalabbau sind deutlich schneller und wesentlich kostengünstiger möglich. Dadurch wird die Liquidität geschont und das Ergebnis erheblich verbessert. In aller Regel geht das Unternehmen deutlich gestärkt aus diesem Verfahren hervor und erreicht wieder eine nachhaltige Markt- und Wettbewerbsfähigkeit.