Bund gewinnt EU-Staatshaftungsverfahren mit DLA Piper
28. August 2025 – Ein seit 1999 anhängiges EU-Staatshaftungsverfahren konnte nun von DLA Piper für das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat erfolgreich abgewehrt werden. Das OLG Köln hat eine Klage von Danske Slagterier, einem dänischen Branchenverband genossenschaftlich organisierter Schlachthofgesellschaften und Schweinezüchter, in Höhe von 144 Mio. Euro abgewiesen.
Gegenstand war die Frage, ob deutsche Behörden den Import von Fleisch nicht-kastrierter Eber Anfang der neunziger Jahre aufgrund möglicher starker Geruchsbelastung faktisch verhindert haben oder Eberfleisch in Deutschland aufgrund der Gefahr des negativen Geruches schlicht nicht abgesetzt werden konnte.
Im Verfahren ging es um zahlreiche komplexe tatsächliche und rechtliche Fragen, etwa die Frage, mit welcher Methode eine Geruchsbelastung festgestellt werden kann sowie grundsätzliche Fragen des EU-Staatshaftungsanspruches, Fragen der Verjährung sowie die Frage, ob Fehler bei der Umsetzung oder Anwendung der betroffenen EG-Richtlinie grundsätzlich zu einer Staatshaftung führen.
Insgesamt waren der EuGH einmal, der BGH zweimal und das Oberlandesgericht Köln dreimal mit diesem Verfahren beschäftigt. Zuletzt ging es vor dem OLG Köln im Wesentlichen um Fragen der Kausalität, die das Oberlandesgericht jetzt verneint und damit keinen Anspruch für die Klägerin gesehen hat. Revision gegen das Urteil ist vom OLG Köln nicht zugelassen worden.
Verfahrensbeteiligte:
Vertreter der Beklagten, Bundesrepublik Deutschland, BMLEH: DLA Piper UK LLP (Köln): Prof. Dr. Ludger Giesberts LL.M. (Partner); Guido Kleve (Partner), beide Litigation/Öffentliches Wirtschaftsrecht
Vertreter der Klägerseite, Danske Slagterier: Blume Ritscher & Partner (Hamburg): Rolf Karpenstein
7. Zivilsenat des OLG Köln: Dr. Sossna, Dr. Nordmeyer, Dr. Bross