Bundesagentur erleichtert Einstellung ausländischer Fachkräfte im Bereich der Zeitarbeit – Noerr erreicht Klarstellung der Verwaltungsvorschriften

27.06.2011

Frankfurt, 22. Juni 2011.

Die Bundesagentur für Arbeit erleichtert ab sofort die Einstellung ausländischer Fachkräfte im Bereich der Zeitarbeit. In der aktuellen Diskussion um die Behebung des Fachkräftemangels durch den Einsatz ausländischer Arbeitnehmer weist Noerr-Anwalt Daniel Krannich auf gerade umgesetzte und praxisrelevante Klarstellungen in den Durchführungsanweisungen der Behörde hin. Der Frankfurter Arbeitsrechtler hatte dazu die Anregung gegeben.

„Die nun geänderte Durchführungsanweisung der Arbeitsagentur zum Aufenhaltsgesetz wird erhebliche Erleichterungen beim Zuzug hochqualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten nach Deutschland und damit für die Personalarbeit bringen“, sagt Krannich. Die Behörde stelle nun eindeutig klar, dass Unternehmen hochqualifizierte ausländische Fachkräfte auch im Wege der Arbeitsnehmerüberlassung – also der Zeitarbeit – einstellen dürfen. Krannich: „Das war in der Vergangenheit zwar auch schon erlaubt, in der Praxis scheiterte die Einstellung dringend benötigter hochqualifizierter Fachkräfte aber regelmäßig an der Unkenntnis der zuständigen Behördenmitarbeiter oder an der langen Verfahrensdauer.“

Die neuen Bestimmungen werden besonders Technologieunternehmen zugute kommen. „Aufgrund interner Compliance-Vorgaben und Absprachen mit den lokalen Betriebsräten verzichten viele dieser Unternehmen mehr und mehr auf den Einsatz von Freelancern“, betont Daniel Krannich. Diese Lücke können nun leichter ausländische Fachkräfte ausfüllen.

Matthias Schulte
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