Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur überträgt Taylor Wessing die Errichtung und den Betrieb der Vermittlungs-stelle nach § 28 Mautsystemgesetz

16.12.2015

Die Hamburger Taylor Wessing Partner Prof. Dr. Dr. Christoph Stumpf und Prof. Dr. Axel Bösch sind als Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Spruchkörpers der Vermittlungsstelle gemäß § 28 Mautsystemgesetz verpflichtet worden. Taylor Wessing erhielt einen entsprechenden Zuschlag vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Die Bundesrepublik Deutschland ist im Zuge verschiedener europäischer Rechtsakte verpflichtet, die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes (european electronic toll service - EETS) zu schaffen. Ziel des EETS ist es, den EETS-Nutzern den Zugang zum mautpflichtigen europäischen Straßennetz jeweils mit nur einem Vertrag und nur einem Bordgerät zu ermöglichen. EETS-Anbieter schließen hierzu ihrerseits Verträge mit den jeweiligen Mauterhebern ab. Für Streitigkeiten zwischen EETS-Anbietern und Mauterhebern muss jeder Mitgliedstaat, der über mindestens ein EETS-Gebiet verfügt, eine Vermittlungsstelle benennen oder einrichten. Diese Vermittlungsstelle soll in Deutschland nach § 28 Mautsystemgesetz von einem Privaten betrieben werden. Zu den Aufgaben der Vermittlungsstelle gehört insbesondere die Aufgabe, die jeweiligen Vertragsbedingungen zwischen Mauterhebern und EETS-Anbietern auf mögliche Diskriminierung und eine angemessene Kosten- und Risikoverteilung hin zu überprüfen und auf eine einvernehmliche Beilegung der Streitigkeit zwischen den Parteien hinzuwirken. Da die Stellungnahme der Vermittlungsstelle empfehlenden Charakter hat, steht den Parteien der Rechtsweg offen.

Infolge eines offenen Vergabeverfahrens erhielt Taylor Wessing in Person der Hamburger Partner Prof. Dr. Dr. Christoph Stumpf und Partner Prof. Dr. Axel Bösch den Zuschlag für die Errichtung und den Betrieb der Vermittlungsstelle bis zum Ende des Jahres 2018. Prof. Dr. Dr. Christoph Stumpf ist als Vergabe-, Beihilfe- und Exportkontrollrechtler bekannt. Insbesondere berät er regelmäßig bei Vergaben und beihilferechtlichen Fragen im Verkehrssektor. Prof. Dr. Axel Bösch ist als Mediator der „ersten Stunde“ aus zahlreichen Schlichtungsverfahren bekannt. Er genießt den Ruf eines exzellenten „solution providers“.

Rechtliche Berater Bundesverkehrsministerium

Taylor Wessing (Hamburg): Prof. Dr. Dr. Christoph Stumpf (Federführung; öffentliches Wirtschaftsrecht), Prof. Dr. Axel Bösch (Dispute Resolution).

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