Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Gesetzgeber zu umfassenden Änderungen im Bereich der Kapitallebensversicherung - "Steine statt Brot" für Kunden mit laufenden Versicherungsverträgen

27.07.2005

KTAG Rechtsanwälte

Berlin/Karlsruhe, 26. Juli 2005. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 26.07.2005 (Az.: 1 BvR 80/95) die unhaltbare Rechtslage für Kapitallebensversicherungen für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu umfassenden Änderungen verpflichtet.

Verbraucherschützer bemängeln zu Recht seit vielen Jahren die fehlende Transparenz bei der Ermittlung der Überschussbeteiligung für Kapitallebensversicherungen. Die Versicherten können bislang nicht kontrollieren, welche Gewinne das Versicherungsunternehmen mit den eingezahlten Prämien tatsächlich erwirtschaftet. Dies führte in der Vergangenheit zur Ansammlung stiller Reserven in erheblichem Umfang bei den Versicherungsunternehmen. Versicherte, deren Vertrag ablief, profitierten von diesen stillen Reserven oftmals nicht, obwohl diese mit ihren Prämien erwirtschaftet wurden. Klagen von Versicherten wurden bislang unter Verweis auf die geltende Rechtslage abgewiesen.

Positiv ist: Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis für die Zukunft gestoppt. Der Gesetzgeber muss bis zum 31.12.2007 die Benachteiligung der Versicherten gesetzlich abstellen.

Gleichwohl haben Versicherte wenig Grund zur Freude: Rechtsanwalt Kälberer von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KTAG Rechtsanwälte zu der praktischen Bedeutung des Urteils: "Der Fall ist symptomatisch für den Zustand des deutschen Verbraucherschutzes. Das Verfahren zieht sich über ca. 15 Jahre hin, so dass der Kläger zwischenzeitlich verstirbt. Im Ergebnis hat der Kläger Recht, gleichwohl erhält er keine Nachzahlung. Kunden mit laufenden Versicherungsverträgen können aus dem Urteil trotz gerichtlich festgestellter verfassungswidriger Zustände keine Rechte gegenüber den Versicherungen herleiten. Dies ist keine Verbesserung des Verbraucherschutzes, sondern zeigt allenfalls die Ohnmacht des Verbrauchers gegenüber den Versicherungsunternehmen."

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell