Buse Heberer Fromm erwirkt weitere Gerichtsbeschlüsse gegen Lone Star Gruppe

16.04.2009

Buse Heberer Fromm

Berlin, 15. April 2009 Mit zwei weiteren Gerichtsbeschlüssen gegen die zur Lone Star Gruppe gehörenden Gesellschaften Coreal Credit Bank AG und Westend Olympic GmbH ist es Buse Heberer Fromm gelungen, die Schuldner verkaufter Bankdarlehen vorläufig ohne Sicherheitsleistung vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus bestellten Grundschulden zu schützen.

Die Bau- und Wohnungsgesellschaft mbH Angermünde (BWG) wendete sich vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) gegen die Fälligstellung sämtlicher Darlehen durch die Coreal Credit Bank AG und die danach begonnene und weiterhin drohende Zwangsvollstreckung aus Grundschulden über insgesamt 2,9 Mio DM (= 1,48 Mio. Euro). Die Bank hatte nach Auslaufen der Zinsbindung in einer für die BWG nicht nachvollziehbaren Weise festgestellt, dass es "keine positive Fortführungsprognose" gibt und auf Grund dessen die Kreditverträge gekündigt. Nach Aussage von Rechtsanwalt Michael Banhardt, Partner der Sozietät Buse Heberer Fromm am Standort Berlin, zeigt sich an diesem Fall deutlich, dass "die Lone Star Gruppe auch den Erwerb von Banken dazu nutzt, gekaufte Forderungen aus Darlehen mit rüden Methoden schnellstmöglich durch Verwertung von Immobiliensicherheiten zu versilbern". Im Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 06.04.2009 (Az. 17 O 71/09) wird das insofern "schlüssige Vorbringen der Klageschrift" zur Rechtswidrigkeit der Darlehenskündigung bestätigt und die „Fälligstellung der Darlehnsverbindlichkeit ohne Grund und Not“ betont.

Bereits am 03.03.2009 hatte das Landgericht Frankfurt (Oder) in einem anderen Verfahren (Az. 12 O 53/09) die Zwangsvollstreckung der Westend Olympic GmbH wegen angeblicher Forderungen gegen die BWG in Höhe von ca. 11 Mio Euro aus abgetretenen Grundschulden gestoppt (vgl. Pressemitteilung der Kanzlei Buse Heberer Fromm vom 18.03.2009).

Auch das von einem weiteren Mandanten mit Hilfe von Buse Heberer Fromm angerufene Landgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 26.03.2009 (Az. 2/12 O 92/09) wegen der begonnenen Vollstreckung aus drei Grundschulden in unterschiedlicher Höhe gegen die Lone Star Gruppe, hier die Westend Olympic GmbH, entschieden. In diesem Fall hatte die Westend Olympic GmbH, die keine Banklizenz besitzt, bereits bei verschiedenen Gerichten die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung aus den an sie abgetretenen Grundschulden eingeleitet; wie das Landgericht feststellt rechtswidrig. Hier konnte der Kläger unwidersprochen glaubhaft machen, noch nicht einmal die Kündigung der Darlehensverträge erhalten zu haben. "Nach unseren Recherchen ist nicht die Westend Olympic GmbH, sondern eine andere in einem Steuerparadies ansässige Gesellschaft wirtschaftlicher Inhaber der Darlehensforderungen", erläuterte Banhardt.

Hintergrund des Verfahrens ist, dass von der Hypo Real Estate AG im Jahre 2004 ein Darlehenspaket zum Nennwert von 3,6 Mrd. Euro an die Lone Star Gruppe abgestoßen wurde. An die Westend Olympic GmbH wurden über den Umweg einer zuvor ausgegliederten Gesellschaft die Grundschulden abgetreten. Jedoch lassen die veröffentlichten Jahresabschlüsse der GmbH den Schluss zu, dass sie allenfalls treuhänderischer Inhaber der Forderungen ist. Aufsehen hatte dieser „Deal“ auch deshalb erregt, weil dabei sogar nicht notleidende Kredite –performing loans – an eine Nicht-Bank abgetreten worden waren, ohne dass die Bankenaufsicht eingeschritten war.

Die Abtretung von Darlehensforderungen ist im letzten Jahrzehnt, im Vorfeld der Bankenkrise, in großem Umfang erfolgt, da sich Banken aus verschiedenen Gründen von "faulen Krediten" trennen wollten. "Diese Art von Geschäften birgt jedoch eine Fülle rechtlicher Probleme", so Banhardt. "Erfreulich ist daher die Feststellung des Landgerichts Frankfurt am Main, wonach der Schuldner gegen die Vollstreckung aus der Grundschuld die Einreden aus dem Sicherungsvertrag geltend machen kann. In den letzten Jahren wurde von so vielen Missbrauchsfällen berichtet, dass eine Verschärfung der von den Gerichten für die Zwangsversteigerung aus Grundschulden gesetzten Anforderungen nicht zuletzt zum Schutz der Verbraucher unbedingt erforderlich ist."

In beiden Verfahren werden in den nächsten Monaten mit Spannung die Entscheidungen in der Hauptsache erwartet.

1. Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt (Oder)

- Vertreter Bau- und Wohnungsgesellschaft mbH Angermünde

Buse Heberer Fromm

Michael Banhardt , Hakki Celik (Berlin), Jürgen M. Heberer, Ralph Müller-Bidinger (Frankfurt)

- Vertreter Coreal Credit Bank AG

Bongen, Renaud & Partner

Frank Aretz (Frankfurt)

- Landgericht Frankfurt (Oder)

7. Zivilkammer

RiLG Dr. Fritsch (Einzelrichter)

2. Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main

- Vertreter Kläger

Buse Heberer Fromm

Michael Banhardt, Hakki Celik (Berlin), Jürgen M. Heberer, Ralph Müller-Bidinger (Frankfurt)

- Vertreter Westend Olympic GmbH

Bongen, Renaud & Partner

Nimet Yildiz (Frankfurt)

- Landgericht Frankfurt am Main

12. Zivilkammer

RiLG Dr. Kolz

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