Buse Heberer Fromm verteidigt Sozialplanregelung für Cassidian Communications vor dem Bundesarbeitsgericht

03.04.2013

Düsseldorf, 2. April 2013 – Das Bundesarbeitsgericht hat am 26.03.2013 (BAG 1 AZR 813/11) eine Regelung der Cassidian Communications GmbH für zulässig erachtet, nach der ausscheidende Mitarbeiter verringerte Sozialplanleistungen erhalten, wenn sie unmittelbar nach der Kündigung zunächst Arbeitslosengeld und daran anschließend Rentenleistungen beziehen können.

Das Bundesarbeitsgericht betont dabei, dass Betriebsparteien bei der Bemessung von Sozialplanleistungen berücksichtigen dürfen, dass Arbeitnehmer eine vorgezogene gesetzliche Altersrente beziehen können. Dies verstoße weder gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen das Verbot der Altersdiskriminierung im Recht der europäischen Union. Wegen der sogenannten „Überbrückungsfunktion“ einer Sozialplanabfindung sei es nicht zu beanstanden, wenn Betriebsparteien bei rentennahen Arbeitnehmern nur deren bis zum vorzeitigen Renteneintritt entstehenden, wirtschaftlichen Nachteile nach einer darauf bezogenen Berechnungsformel ausgleichen.

Im vorliegenden Fall wurde dem 62-jährigen Kläger daher zu Recht nur ein Betrag von € 4.974,62 zugebilligt, um dessen Nachteile aus dem Verlust des Arbeitsplatzes auszugleichen. Die vom Kläger darüber hinaus geltend gemachte Abfindung von € 234.246,87 lehnte das BAG hingegen – im Gegensatz zur Vorinstanz – umfassend ab.

Laut Dr. Mathias Kühnreich, Partner von Buse Heberer Fromm am Standort Düsseldorf, hat dieses Urteil in der Praxis bedeutende Auswirkungen. „Bei einer anderen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wäre eine Vielzahl von bereits geschlossenen Sozialplänen im Hinblick auf die Abfindungsregelung rechtsfehlerhaft gewesen und den betroffenen Unternehmen hätten hohe Nachforderungen durch ausgeschiedene Arbeitnehmer gedroht“, so Kühnreich.

Cassidian ist - neben Airbus, Astrium und Eurocopter - eine der vier Divisionen des EADS-Konzerns. Das Unternehmen ist einer der weltweit größten Anbieter globaler Sicherheitslösungen und -systeme, der Kunden als Systemintegrator und Lieferant wertschöpfender Produkte und Dienstleistungen unterstützt. Hierzu zählen Flugsysteme, boden- und schiffsgestützte Systeme, Aufklärung und Überwachung, Cybersecurity, sichere Kommunikation, Testsysteme, Dienstleistungen und Supportlösungen. Im Jahr 2011 erwirtschaftete Cassidian mit rund 28.000 Mitarbeitern weltweit einen Gesamtumsatz von € 5,8 Milliarden.

- Berater Cassidian Communications GmbH:

Buse Heberer Fromm: Dr. Mathias Kühnreich (Düsseldorf), Heike Schulze Brandhoff (München)

- Berater Arbeitnehmer:

Peters Rechtsanwälte / Notare Partnerschaftsgesellschaft: Dr. Jörg Podehl (Düsseldorf)

Über Buse Heberer Fromm

Buse Heberer Fromm ist eine der großen, unabhängigen Anwaltskanzleien in Deutschland. An den sechs deutschen Standorten Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg und München sowie in Repräsentanzen in Brüssel, London, Mailand, New York, Palma de Mallorca, Paris, Sydney und Zürich beraten mehr als 120 Berufsträger nationale und internationale Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts. Durch die Bündelung der Kernkompetenzen sowohl an den Sozietätsstandorten als auch standortübergreifend in elf kanzleiweiten, integrierten Practice Groups gewährleistet Buse Heberer Fromm bei der Durchführung von Projekten und Transaktionen aller Größenordnungen optimale, individuell zugeschnittene Lösungen. Als mittelstandsorientierte Kanzlei legt Buse Heberer Fromm dabei höchsten Wert auf die individuelle Betreuung ihrer Mandanten, persönliche Beratung und Kontinuität der Mandantenbeziehungen.

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Buse Heberer Fromm
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