CMS erfolgreich für Bundesarbeitsgericht-Domain bag.de

04.09.2014

Köln - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat vor dem Landgericht Köln mit Hilfe von CMS die Domain bag.de gesichert, die von einer Domainhändlerin blockiert wurde.

Das Landgericht Köln hat die Beklagte und bisherige Inhaberin von bag.de nun verurteilt, deren Nutzung zu unterlassen und die Freigabe der Domain zu erklären. Das Namensrecht des BAG sei aufgrund der lang andauernden und bundesweiten Benutzung der Abkürzung verletzt.

Die Beklagte hatte sich im Verfahren erfolglos damit verteidigt, dass die Buchstabenfolge "bag" vielfach gebräuchlich und eine Zuordnung zum Bundesarbeitsgericht nicht möglich sei. Außerdem handele es sich um einen bekannten generischen Begriff der englischen Sprache.

Das Urteil (v. 26.08.2014, Az 33 O 56/14) ist ab morgen im CMS Blog (cmshs-bloggt.de) im Volltext abrufbar.

CMS Hasche Sigle:
David Ziegelmayer, Gewerblicher Rechtsschutz, Prozessvertreter

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