CMS Hasche Sigle für K+S erfolgreich: Verwaltungsgericht Kassel erlaubt Fortsetzung der Versenkung von Salzabwässern

10.08.2012

Hamburg - Die Gemeinde Gerstungen, die Bürgerinitiative "Für ein lebenswertes Werratal" und der Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen sind beim Verwaltungsgericht Kassel mit dem Antrag gescheitert, die Versenkung von Salzabwässern des Kaliwerks Werra im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu stoppen. Das Regierungspräsidium Kassel hatte der K+S KALI GmbH im November 2011 die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, die bisherige Versenkung von salzhaltigen Produktions- und Haldenwässern in den tiefliegenden, natürlich versalzenen Plattendolomit bis 2015 fortzusetzen.

Das Werk Werra ist das größte Kaliwerk der Welt. Es ist darauf angewiesen, die anfallenden Salzabwässer in die Werra einzuleiten und sie bei niedrigem Wasserstand der Werra in den Plattendolomit zu versenken. Das Regierungspräsidium war aufgrund einer sehr sorgfältigen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Fortsetzung der Versenkung wie schon in der Vergangenheit keine Risiken für die Trinkwasserversorgung birgt. Die Gemeinde Gerstungen und die Umweltverbände haben gegen die Erlaubnis geklagt und beantragt, deren Vollziehung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens auszusetzen.

CMS Hasche Sigle hat die im Verfahren beigeladene K+S KALI GmbH vertreten. Mit Beschluss vom 2. August 2012 (4 L 81/12) hat das Gericht den Aussetzungsantrag abgelehnt. Die Erlaubnis sei in einem ordnungsgemäßen Verfahren ergangen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war gesetzlich nicht erforderlich. Ob die von der Gemeinde behauptete Gefährdung der Trinkwasserversorgung bestehe, können im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht geprüft werden. Die Kläger, das Regierungspräsidium und K+S hatten dazu im Verfahren umfangreich ihre Standpunkte vorgetragen. Nach Einschätzung des Gerichts können die Argumente aller Seiten erst im Hauptsacheverfahren unter Hinzuziehung von Sachverständigen bewertet werden. Es hat deshalb eine Interessenabwägung vorgenommen. Dabei hat es das öffentliche Interesse am Erhalt der Arbeitsplätze der 4.200 Beschäftigten des Werkes Werra und weiterer 3.000 von dem Kaliwerk mittelbar abhängigen Beschäftigten und die Versorgung des Marktes mit Kalidünger höher gewichtet als die behaupteten Risiken für die Trinkwasserbrunnen. Die Kläger können gegen den Beschluss Beschwerde zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof erheben. Außerdem läuft das Hauptsacheverfahren weiter.

CMS Hasche Sigle hat K+S in den vergangenen Jahren bereits mehrfach erfolgreich in verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen gegen die Gemeinde Gerstungen und andere Kläger vertreten.

Berater CMS Hasche Sigle

Dr. Fritz von Hammerstein, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Lead Partner

Dr. Robert Krüger, Öffentliches Wirtschaftsrecht

Dr. Ursula Steinkemper, Öffentliches Wirtschaftsrecht

Vertreter Regierungspräsidium Kassel: Rechtsanwälte Kümmerlein, Essen (Dr. Bettina Keienburg, Dr. Ruth Welsing

Vertreter Kläger: RA Alexander Reitinger, Sonneberg

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