CMS Hasche Sigle: Insolvenzverfahren Lehman Brothers Bankhaus AG - Anhörung vor dem Landgericht im Disput um Insolvenzmasse

07.07.2010

CMS Hasche Sigle

Frankfurt/Main – Vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat heute die erste Anhörung in einem Verfahren zwischen zwei Konzerngesellschaften der ehemaligen Investmentbank Lehman Brothers stattgefunden. Das Landgericht soll klären, in welche Insolvenzmasse Gelder in Höhe von rund 1 Milliarde US-Dollar zuzuordnen sind.

Die Insolvenzverwalter der in London ansässigen Lehman Brothers International Europe, PricewaterhouseCoopers (PwC), reklamieren diesen Betrag für die britische Tochter der Bank und hatten im vergangenen Jahr Klage gegen die Lehman Brothers Bankhaus AG mit Sitz in Frankfurt am Main eingereicht. Nach intensiver einjähriger Prüfung der Sach- und Rechtslage kommen die mit der Sache befassten Anwälte der Bankhaus AG zu der Rechtsmeinung, dass der geltend gemachte Betrag tatsächlich der Insolvenzmasse der Lehman Brothers Bankhaus AG in Frankurt am Main zuzuordnen ist. Die Klage sei daher nicht begründet.

Im Verlauf der heutigen mündlichen Verhandlung wurde eine sachlich mit der Klage zusammenhängende Widerklage erhoben, um den örtlichen Gerichtsstand zu begründen. In der mündlichen Verhandlung hat sich gezeigt, dass diese zeitnah geschlossen werden könnte. In dieser prozessualen Situation war die Erhebung der Widerklage erforderlich. Gegenstand der Widerklage ist die Rückführung von Beträgen aus dem konzerninternen Zahlungsverkehr. Das Landgericht wird prüfen, ob die streitgegenständliche Zahlung der Insolvenzanfechtung unterliegt und damit, ob die Gelder der Insolvenzmasse der Lehman Brothers Bankhaus AG in Frankfurt am Main zuzuordnen sind.

Nach der gültigen deutschen Insolvenzordnung (InsO) ist ein Insolvenzverfahren nicht öffentlich. Aus diesem Grund darf sich der Insolvenzverwalter nicht weiter zu einem laufenden Verfahren äußern.

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