CMS Hasche Sigle: Millionenklage von Heidemark gegen den NDR auch im Berufungsverfahren abgewiesen

21.07.2014

Hamburg – Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Berufung im Gammelfleisch-Prozess gegen den NDR wegen angeblich rechtsverletzender Berichterstattung zurückgewiesen. Im Dezember 2007 hatte der NDR über einen Gammelfleisch-Verdacht beim Geflügelfleischproduzenten Heidemark Mästerkreis GmbH & Co. KG berichtet. Anlass der Berichterstattung war eine staatsanwaltschaftliche Durchsuchung von Produktionsstätten des Unternehmens, dem ehemalige Mitarbeiter vorgeworfen hatten, dass dort mehrere Tonnen verdorbenes Putenfleisch umverpackt worden und in den Handel gelangt seien. Heidemark hatte die Vorwürfe stets bestritten.

Das Ermittlungsverfahren wurde später eingestellt. Heidemark hatte dem NDR rechtsverletzende Berichterstattung vorgeworfen und Schadenersatz in Millionenhöhe gefordert. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit. Zunächst hatte das Landgericht Hamburg die Klage von Heidemark gegen den NDR im Juli 2011 abgewiesen. Dagegen hatte Heidemark Berufung eingelegt.

Nun hat auch das Hanseatische Oberlandesgericht zugunsten des NDR entschieden und die Berufung mit seinem Urteil vom 15.07.2014 zurückgewiesen. In den Entscheidungsgründen hat das Oberlandesgericht das besondere Informationsinteresse der Öffentlichkeit an dem Berichtsgegenstand betont und festgestellt, dass die Medien in solchen Fällen nicht durch überzogene Sorgfaltsanforderungen von einer Berichterstattung abgehalten werden dürfen. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass in Fällen, in denen die Gesundheit einer Vielzahl von Konsumenten betroffen ist, die gebotene öffentliche Aufklärung verzögert wird oder gar unterbleibt.

CMS-Partner Michael Fricke, der den NDR im Rechtsstreit von Beginn an vertreten hat, begrüßte das Urteil: "Die Entscheidung stärkt die Pressefreiheit gerade im sensiblen Feld der Verdachtsberichterstattung, in dem Medien regelmäßig besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt sind".

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