CMS Legal Services: Erfindungen von Arbeitnehmern - Kulturelle Faktoren beeinflussen Belohnungssysteme
Frankfurt/Main – CMS, eine der führenden Rechtsberatungskanzleien Europas, hat die Ergebnisse ihrer zweiten "Employee Inventor Rewards Survey" veröffentlicht – eine jährliche Analyse von europäischen Modellen und politischen Maßnahmen zur Belohnung von Arbeitnehmer-Erfindungen. Ein wichtiges Ergebnis: Großbritannien überholte Deutschland 2014 als das Land mit der intensivsten Forschungs- und Entwicklungstätigkeit Europas.
Ein weiterer zentraler Aspekt der Umfrage ist das Ausmaß, in dem Belohnungen den Erfinder- und Innovationsgeist unter Arbeitnehmern tatsächlich fördern. Ein Drittel der Befragten (im Vergleich zu 40 Prozent im Vorjahr) gab an, mit Arbeitnehmern in Auseinandersetzungen über Anerkennungen für Erfindungen geraten zu sein – neben den positiven Implikationen für Innovationen können Belohnungssysteme also auch Uneinigkeit stiften.
Die Online-Umfrage über die Belohnungsmaßnahmen für Erfinder in 48 europäischen Unternehmen konzentrierte sich auf freiwillige Anerkennungen, wobei in manchen Ländern, wie beispielsweise Deutschland, verpflichtende Vergütungssysteme in Kraft sind. Die meisten befragten Unternehmen waren multinationale Konzerne mit mehr als 10.000 Arbeitnehmern (42 Prozent), gefolgt von kleinen und mittelständischen Unternehmen der verschiedensten Branchen, wie etwa Technologie, Lifesciences und Konsumgüter.
78 Prozent der Befragten gaben an, über eine schriftliche Regelung für geistiges Eigentum zu verfügen – für CMS das Best-Practice-Beispiel für Unternehmen, die auch im Bereich der Forschung und Entwicklung tätig sind. Überraschenderweise ergab die Umfrage jedoch, dass einige große multinationale Konzerne keine derartigen Regelungen umgesetzt haben.
Die Umfrage bestätigt die Bedeutung von kulturellen Faktoren bei der Belohnung von Arbeitnehmern. Unterschiede in der Landes-, aber auch der Unternehmenskultur haben einen Einfluss darauf, ob Mitarbeiter finanzielle Belohnungen oder andere Formen der Anerkennung, wie z. B. Erfinderplaketten oder feierliche Preisvergaben, höher bewerten.
Matthias Eck, Leiter des Patent Litigation Teams bei CMS: "Der Großteil der befragten Unternehmen bietet Mitarbeitern auch ohne rechtliche Verpflichtung Belohnungen für Erfindungen. Die Ansichten über die Belohnungen und ihre Auswirkungen sind jedoch geteilt. Die Entscheidung, welche Erfindungen man wie und in welchem Stadium belohnt, gleicht oftmals einer Gratwanderung – vor allem, wenn man den grenzübergreifenden Hintergrund von Forschung und Entwicklung in multinationalen Konzernen bedenkt. Anreize für Erfindungen durch Mitarbeiterbelohnungen genießen jedoch einen hohen Stellenwert. Das deutet darauf hin, dass die Unternehmen Innovation als treibende Kraft schätzen und fördern, die ihnen in ihren jeweiligen Branchen einen Spitzenplatz sichert."
Eine Vielzahl der befragten Unternehmen nutzt Belohnungssysteme als Anreiz für alle Arbeitnehmer, nicht nur jene, die ausschließlich für Erfindungen eingestellt wurden. Die meisten Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern auch nicht-finanzielle Anerkennungen, wie z. B. Erfinderplaketten und feierliche Preisvergaben. Die jährlichen Ausgaben für Belohnungen für Erfindungen belaufen sich in den meisten Fällen auf einen Betrag zwischen 5.000 und 25.000 Euro, wobei 18 Prozent der Unternehmen angaben, mehr als 100.000 Euro dafür aufzuwenden.
Der Zeitpunkt, zu dem Unternehmen ihre Mitarbeiter belohnen, variiert. Die letztjährige Umfrage ergab, dass die meisten Unternehmen (92 Prozent) Patentanmeldungen honorieren und 68 Prozent ihre Mitarbeiter für die Erteilung des Patents belohnen. 16 Prozent der Befragten zahlten den Erfindern mehr als 1.000 Euro zum Zeitpunkt der Patentanmeldung, was diese Phase zur lukrativsten für die Erfinder macht. Im Vorjahresvergleich stellt dies jedoch eine deutliche Verringerung dar, gaben 2013 noch 35 Prozent aller befragten Unternehmen an, Belohnungen in dieser Höhe auszuzahlen. Der Großteil der finanziellen Anerkennungen betrug, unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung, zwischen 500 und 1.000 Euro. Ein kleinerer Prozentsatz der Befragten (44 Prozent) belohnt Mitarbeiter, wenn ihre Erfindung im Unternehmen selbst zur Anwendung kommt. In diesem Fall steht die Höhe der Anerkennung manchmal auch im direkten Zusammenhang mit dem Anteil des durch die Erfindung generierten Umsatzes.