Commerzbank muss Anleger entschädigen - KWAG erstreitet Urteil in Sachen VIP-Medienfonds

13.02.2008

KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen und Ahrens

Bremen, Hamburg, München. In den Schadenersatzverfahren um die VIPMedienfonds

ist jetzt auch die Commerzbank zur vollen Rückzahlung der

Beteiligung an einen Anleger verurteilt worden. Nach Angaben von

Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens von der auf Wirtschafts- und Anlagerecht

spezialisierten Kanzlei KWAG aus Bremen muss das Geldinstitut dem Kläger

außerdem alle Kosten erstatten, die ihm durch die nachträgliche

Aberkennung der Steuerabzugsfähigkeit der Filmfonds entstanden sind.

Der Kläger hatte insgesamt rund 200.000 Euro in den VIP-Medienfonds 3

investiert. Davon finanzierte er rund 80.000 Euro über ein Darlehen, weshalb

ihm die Sicherheit der Anlage oberstes Gebot war. Er hatte deshalb im

Beratungsgespräch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Kredit

„nichts schiefgehen dürfe“. Laut Ahrens sah es das Landgericht München als

erwiesen an, dass auf Grund der Beratung durch die Commerzbank, der

Anleger sicher sein konnte, dass er auf jeden Fall mit dem erzielten Erlös den

Kredit werde zurückzahlen können.

Dass der Kläger obendrein selbst Bankkaufmann ist, habe die Richter in

soweit davon überzeugt, dass im Beratungsgespräch tatsächlich von einer

100prozentigen Sicherheit der Anlage die Rede gewesen sein muss. „Eine

Ohrfeige für die Commerzbank und ihre Berater“, meint Rechtsanwalt

Ahrens, „das Landgericht bescheinigt ihnen eine miserable

Beratungsqualität.“

Das sei um so peinlicher, als die Richter in ihrem Urteil ausdrücklich darauf

verweisen, die Commerzbank rühme sich öffentlich, kompetent in Fragen der

Anlageberatung zu sein.

Auf Grund der Fülle der mittlerweile erfolgten Beweisaufnahmen in

Verfahrenskomplex VIP-Medienfonds erkannte die Kammer laut Ahrens „zum

Teil … gravierende Fehlleistungen“ bei der Beratung und Vermittlung durch

das Geldinstitut.

Das Urteil ist nach Ansicht von KWAG – Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens

ein Meilenstein in der Auseinandersetzung mit der Commerzbank: „Die

Begründung macht deutlich, dass es zwar auf den Einzelfall ankommt, die

Gerichte aber der pauschalen Behauptung des Beklagten, man habe nur

vermittelt, keinen großen Wahrheitsgehalt zumessen.“

Je genauer ein Beratungsgespräch dokumentiert sein, um so besser die

Chancen auf Schadenersatz. Nach Ahrens Einschätzung werde immer

deutlicher, dass die Commerzbank über die speziellen Risiken der VIPMedienfonds-

Anlagen nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Im vorliegenden

Fall sei laut Urteilstenor davon auszugehen, dass die Beteiligung als

„risikolos“ und durch eine „Kapitalgarantie“ abgesichert verkauft worden war.

Die Commerzbank war in den Jahren 2003 und 2004 zum

Hauptvertriebspartner der VIP-Medienfonds geworden. Sie hatte die

Geldanlage insbesondere so genannten „guten Kunden“ angedient.

Insgesamt haben rund 11.000 Anleger die Fonds mit einem Gesamtvolumen

von rund 690 Millionen Euro gezeichnet. Sie müssen jetzt in erheblichem

Umfang Steuernachzahlungen leisten, weil die Finanzverwaltung nachträglich

den Fonds den sofortigen Verlustabzug aberkannt hat.

KWAG vertritt mittlerweile rund fast 1000 Kläger in Schadenersatzverfahren

gegen verschiedene Geldinstitute wegen der VIP-Medienfonds und hatte

bereits Mitte Januar sechs positive Urteile gegen die HypoVereinsbank

erstritten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Für Rückfragen:

Jan-Henning Ahrens

Jens-Peter Gieschen

KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht

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