Constantin Medien AG: TILP Rechtsanwälte fordert Bindungswirkung rechtskräftiger Verurteilungen durch Strafgerichte für den Zivilprozess

12.02.2010

TILP Rechtsanwälte

Constantin Medien AG, die ehemalige EM.TV, nach fast neunjähriger Prozessdauer erneut rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt – Constantin Medien AG sowie die Herren Dr. Nickolaus Becker, Thomas Haffa und Florian Haffa nehmen Berufung vor dem Oberlandesgericht München zurück – TILP Rechtsanwälte fordert Bindungswirkung rechtskräftiger Verurteilungen durch Strafgerichte für den Zivilprozess

Kirchentellinsfurt, den 12.02.2010 - Nach fast neunjährigem Kampf ums Recht hat TILP Rechtsanwälte gegen die ehemalige EM.TV erneut rechtskräftig Schadenersatz erstritten. Mit Beschluss vom 08.02.2010 hat das Oberlandesgericht (OLG) München unter dem Aktenzeichen 8 U 2907/09 auf die Rücknahme der Berufung durch die Constantin Medien AG sowie durch die Herren Dr. Nickolaus Becker, Thomas Haffa und Florian Haffa festgestellt, dass die ehemalige EM.TV das Rechtsmittel der Berufung verloren hat. Damit wurde das Urteil des Landgerichts (LG) München rechtskräftig, welches dem von TILP vertretenen Kläger Schadenersatz in Höhe von EUR 16.584,60 zuzüglich Zinsen seit 06.04.2001 zugesprochen hat. Der Kläger erwarb Aktien des ehemaligen Neuen Markt Unternehmens, weil er auf dessen – fehlerhafte – Ad-hoc-Mitteilung vom 24. August 2000 vertraut hatte, mit welcher unrichtige Halbjahreszahlen 2000 veröffentlicht wurden.

„Obwohl mit Strafurteil des Ersten Strafsenates des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder Thomas und Florian Haffa bereits im Jahr 2004 rechtskräftig festgestellt war, dass die Ad-hoc-Mitteilung vom 24. August 2000 kriminell falsch war, und unsere Kanzlei bereits im Jahr 2006 das erste rechtskräftige Zivilurteil gegen EM.TV vor dem OLG München erstritten hatte, zog sich unser jetziger Rechtsstreit fast neun Jahre in die Länge“, erläutert Rechtsanwältin Dr. Petra Dietenmaier. Das LG München hatte den Rechtsstreit nämlich zunächst unter Hinweis auf das damals laufende Strafverfahren ausgesetzt, nach seiner Fortsetzung auf Antrag der Kanzlei TILP Rechtsanwälte aber trotz der rechtskräftigen Verurteilung der Brüder Haffa die Auffassung vertreten, gleichwohl nochmals eine Beweisaufnahme durchführen zu müssen – und zwar zur längst rechtskräftig von den Strafgerichten bejahten Frage, ob die Ad-hoc-Mitteilung vom 24. August 2000 falsch war oder nicht.

„Diese unnötige und überlange Verfahrensdauer hätte vermieden werden können, wenn die dem rechtskräftigen Strafurteil zugrundeliegenden Feststellungen auch im Zivilprozess Bindungswirkung entfaltet hätten“, führt Dr. Dietenmaier weiter aus. Aktuell sieht die Verfahrensordnung im Zivilprozess (ZPO) eine solche Bindungswirkung aber nicht vor. Bei streitigem Vortrag muss jede Partei die ihr günstigen Tatsachen beweisen, unabhängig davon, ob bereits eine entsprechende Feststellung durch ein Strafgericht getroffen wurde. Dies bedeutet, dass die im Zivilverfahren mögliche Aussetzung im Hinblick auf ein anhängiges Strafverfahren letztendlich keine wirkliche Erleichterung für den Zivilprozess bedeutet. Obwohl für die strafrechtliche Verurteilung eine weit höhere Hürde genommen werden muss als im Zivilprozess - da bereits ein noch so geringer Zweifel an der Schuld dazu führt, dass der Angeklagte freizusprechen ist („in dubio pro reo“) - sind die im strafrechtlichen Urteil getroffenen Feststellungen im Zivilprozess nicht bindend.

Ein im Jahr 2003 von der Bundesregierung mit dem Justizmodernisierungsgesetz eingebrachter Gesetzesentwurf (Entwurf eines neuen § 415a ZPO), der eine entsprechende Bindungswirkung im Zivilprozess vorsah, war am Bundesrat gescheitert. „Der damalige Gesetzesentwurf krankte daran, dass die Bindungswirkung nicht auf verurteilende Erkenntnisse beschränkt war, sondern auch für auf Freispruch lautende Urteile gelten sollte“, kommentiert Rechtsanwalt Andreas Tilp. „Dies aber hätte die zivilrechtlichen Ansprüche auf verfassungswidrige Weise verkürzt, bedenkt man den im Strafrecht geltenden Rechtssatz in dubio pro reo“, so Tilp weiter. „TILP Rechtsanwälte fordert daher eine Bindungswirkung rechtskräftiger Strafurteile, welche auf Verurteilung lauten. Die gegenteilige aktuelle Gesetzeslage in Deutschland ist nicht prozessökonomisch und verhindert effektiven Rechtsschutz“, resümiert Rechtsanwalt Tilp.

Über TILP Rechtsanwälte (vgl. auch www.tilp.de):

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das aktuelle Handbuch Wirtschaftskanzleien 2009/2010 der juristischen Fachpublikation JUVE bewertet TILP Rechtsanwälte als „eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und … das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat“, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz“.

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 70 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP Rechtsanwälte 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM.TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Auch im Schadensfall AHBR/CorealCreditBank AG wählte das zuständige Oberlandesgericht einen von der Kanzlei vertretenen Mandanten als Musterkläger aus.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der „wohl bekannteste Anwalt der Republik“ (16.8.2009). Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlussberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert er sich vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und in Anhörungen vor der Europäischen Kommission. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkarätigen Seminaren. Er ist Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

TILP Rechtsanwälte ist eine Partnerkanzlei der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.

Kontakt:

TILP Rechtsanwälte

RA Dr. Petra Dietenmaier

Einhornstraße 21

D-72138 Kirchentellinsfurt

Telefon: + 49-7121-90909-0

Telefax: +49-7121-90909-81

E-Mail: sekretariat.dietenmaier@tilp.de

V.i.S.d.P.: TILP Rechtsanwälte, Einhornstraße 21, D-72138 Kirchentellinsfurt

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