Copaltec führt Geschäftsbetrieb auch nach Insolvenzantrag fort

27.12.2021

Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa von Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

Hersteller innovativer Gießharze mit hoher Wärmeleitfähigkeit sieht großen Zukunftsmarkt

Suche nach Investoren, die das weitere Wachstum des 2012 gegründeten Unternehmen finanzieren

Böblingen. Die Copaltec GmbH mit Sitz in Böblingen führt ihren Geschäftsbetrieb auch nach ihrem Insolvenzantrag fort. Das erklärt der vom Amtsgericht Stuttgart zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa von Schultze & Braun. „Alle Aufträge werden wie vereinbart erfüllt“, betont er. Ziel des Verfahrens sei es, Investoren zu finden, die das 2012 gegründete Jungunternehmen weiter finanzieren.

Copaltec bietet mit seinen hochwärmeleitfähigen Polyurethan-Vergussmassen ein breites Portfolio an Produkten für das effiziente Thermomanagement. Dabei kombinieren die Systeme einzigartige Wärmeleitfähigkeitswerte mit geringen Fließeigenschaften, was klare Vorteile bei der Verarbeitung bringt. „Unser Produkt reduziert die Betriebstemperatur der umschlossenen Elektronik und führt auf diese Weise zu einer höheren Leistungsfähigkeit sowie einer kompakteren Bauform der jeweiligen Komponenten. Die Gießharze von Copaltec sind deshalb insbesondere für Elektromobilität, Batteriesysteme und Leistungselektronik unverzichtbar und haben aufgrund ihrer besonderen Wärmeleitfähigkeit in diesem Bereich ein Alleinstellungsmerkmal“, sagt Geschäftsführer Andreas Hartwig.

Ursache des Insolvenzantrages ist, dass die weitere Wachstumsfinanzierung nicht sichergestellt werden konnte. „Daher werden wir nun gezielt nach Interessenten Ausschau halten, die das weitere Wachstum von Copaltec finanzieren möchten. Wir glauben weiterhin an unser Geschäftsmodell und sehen für unsere Gießharze einen großen Zukunftsmarkt“, ergänzt Geschäftsführerin Stefanie Hartwig.

Die 19 Mitarbeitenden hat der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Haffa bereits über das Verfahren informiert. Ihre Löhne und Gehälter sind bis einschließlich Februar 2022 über das Insolvenzgeld abgesichert.

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