Corona-Hilfen: IHK München und Oberbayern wehrt mit Luther Millionenforderung ab
Düsseldorf, 17.11.2022 – Die Adler Modemärkte klagten vor dem Verwaltungsgericht Würzburg auf höhere Corona-Hilfen in Höhe von EUR 28 Mio.. Das Gericht entschied zugunsten der IHK München und Oberbayern und lehnte die Klage jetzt ab. Die IHK wurde vom Team der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten.
Im Herbst 2021 beantragte die Modekette Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von EUR 43,7 Mio. bei der IHK München und Oberbayern, erhielt jedoch nur EUR 14,7 Mio. und klagte somit um die Differenz. Adler hatte schon im Januar 2021 Insolvenz angemeldet, konnte allerdings seine wirtschaftliche Schieflage beenden, als es vom Mischkonzern Zeitfracht übernommen wurde. Luther und die IHK München und Oberbayern argumentierten in Würzburg, dass Adler nicht beweisen konnte, dass die Fördervoraussetzungen für den gesamten Förderzeitraum bestanden hätten. Sie rügten ebenso eine unzureichende Prüfung des Subventionsantrags durch eine international tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Vor Gericht setzen sich Dr. Stefan Altenschmidt und Nina Eckardt vom Düsseldorfer Luther Team gegen sechs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durch, mit denen Adler zur mündlichen Verhandlung erschienen war. Mit Urteil vom 14. November 2022 wies das Verwaltungsgericht die Klage nach dreieinhalbstündiger mündlicher Verhandlung vollständig ab (Az. W 8 K 22.95).
„Die Corona-Wirtschaftshilfen waren während der Pandemie eine wichtige Stütze für die Wirtschaft. Viele Unternehmen und Arbeitsplätze konnten so gerettet werden. Es handelt sich aber um Subventionen aus Steuermitteln. Die Förderstellen müssen hier auch bei großen Unternehmen und renommierten Wirtschaftsprüfern auf eine ordentliche Nachweisführung achten. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat diese Praxis mit seinem Urteil bestätigt“, erläutert Dr. Stefan Altenschmidt von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.
Ein Luther Team um den Düsseldorfer Partner Dr. Stefan Altenschmidt und den Münchener Partner Reinhard Willemsen vertritt die IHK, die als Förderstelle für die Gewährung der Corona-Wirtschaftshilfen für ganz Bayern zuständig ist, aktuell in ca. 900 Verfahren vor allen bayerischen Verwaltungsgerichten und dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Für die IHK München und Oberbayern:
Luther, Umwelt, Planung, Regulierung: Dr. Stefan Altenschmidt (Partner), Nina Eckardt (Associate)
Luther, Insolvenzrecht: Reinhard Willemsen (Partner)
IHK München und Oberbayern: Dr. Frauke Kamp
Für die Adler Modemärkte GmbH:
Dr. Christian Suhl, Darja Bleyl, beide PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft (Hamburg), Dr. Matthias Tressel, Dr. Marc Rutthoff, beide Gleiss Lutz (Stuttgart)
Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg:
8. Kammer unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht Dr. Müller