Corona-Pandemie führt bei WAFA Germany GmbH zu Werksschließung

21.08.2020

- Erhebliche Umsatzeinbrüche in Folge der Corona-Pandemie treffen Automobilzulieferer inmitten der Sanierungsphase -

- Sanierungskonzept lässt sich durch Umsatzeinbruch und ohne neuen Investor nicht mehr umsetzen - Gläubigerausschuss stimmt Ausproduktion zu -

- Betriebsstilllegung zum 31.12.2020 unumgänglich - Rund 200 Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz -

Augsburg, 20.08.2020. Die sich in Eigenverwaltung befindende WAFA Germany GmbH (‚WAFA‘), ein auf Spritzguss, Galvanik und Lackierung für die Automobilindustrie spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Augsburg, steht trotz erheblicher Anstrengungen und Sanierungsmaßnahmen vor dem Aus. Schon vor der Corona-Pandemie hatte die Absatzkrise in der Automobilindustrie zu Umsatzrückgängen bei der WAFA und im November 2019 zur Einleitung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung geführt. Als dann im Frühjahr - inmitten der begonnenen Sanierungsphase - durch die Corona-Pandemie die Lage noch einmal erheblich verschärft wurde, fehlten der WAFA schlussendlich die Umsätze und die Liquidität, die für eine mittel- und langfristige Fortführung dringend benötigt wurden.

Investoren nicht bereit Risiken einzugehen

„Wir haben alles versucht, um gemeinsam mit den Beteiligten eine tragfähige Zukunftslösung für die WAFA zu finden. Aber letztlich konnte unser Sanierungskonzept durch den unerwarteten Umsatzeinbruch aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr umgesetzt werden. Jetzt fehlen uns schlicht die Mittel. Eine Rettung ist unter diesen Umständen nicht mehr möglich“, sagt Mit-Geschäftsführer Rechtsanwalt Markus Fröhlich von FRÖHLICH Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Steuerberater, der als Sanierungsexperte die Geschäftsführer Martin Witte und Thomas Greiner unterstützt. Auch die Versuche, einen Investor zu finden, scheiterten, da kein Investor bereit war, im aktuell schwierigen Marktumfeld in das Unternehmen zu investieren.

„An der Belegschaft lag es nicht“

Nachdem alle Optionen für eine Fortführungslösung gescheitert waren, hat sich die Geschäftsleitung in enger Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss, den wesentlichen Kunden und der Gesellschafter auf eine Werksschließung zum 31.12.2020 verständigt. Nun sollen nach Absprache mit den Kunden noch die letzten Aufträge bis zum Ende des Jahres abgearbeitet werden. „Diese Entwicklung ist für uns alle bitter. Die Mitarbeiter haben unter hohem Einsatz für die WAFA bis zuletzt gekämpft und nie aufgegeben. An der Belegschaft lag es nicht. Sie hat selbst in Corona-Zeiten und in einem außerordentlich schwierigen Marktumfeld über viele Monate Großes geleistet und dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken“, sagt Geschäftsführer Martin Witte.

Halteprämien für Mitarbeiter

Die Entscheidung über die Betriebsstilllegung fällt der Geschäftsleitung sehr schwer. Aufgrund der unvermeidbaren Werksschließung zum Jahresende wird sie voraussichtlich noch im September 2020 den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Ende des Jahres kündigen. Vom Arbeitsplatzverlust sind rund 200 Beschäftigte betroffen. Die Geschäftsleitung wird nun zügig Gespräche mit der Arbeitnehmerseite über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan aufnehmen. Diejenigen Mitarbeiter, die das Unternehmen bis zum Ende der beabsichtigten Betriebsstilllegung begleiten, sollen nach Möglichkeit eine Prämie erhalten.

Nach der Ausproduktion bis voraussichtlich 31.12.2020 wird anschließend für einen überschaubaren Zeitraum aus der Verwaltung und der Fertigung nur noch ein kleines Abwicklungsteam beschäftigt werden, um eine geordnete Stilllegung zu gewährleisten, bis das Werk endgültig geschlossen wird.

Über die WAFA Germany GmbH

Der auf Oberflächentechnik spezialisierte Automobilzulieferer WAFA Germany GmbH entwickelt und produziert im Auftrag der internationalen Automobilindustrie Groß- und Kleinserien von verchromten Kunststoffteilen auch in Sonderfarben. Hierzu gehören u.a. Ziergitter im Kühler, Spiegel­kappen und Zierleisten, deren Oberflächen je nach Kundenwunsch beschichtet werden. Das Traditions­unternehmen ist für die global agierenden Kunden aus dem Automobilbereich ein zuverlässiger Partner für individuelle Produkt- und Systemlösungen im Bereich der Kunststoffverarbeitung und Oberflächen­technik (Galvanisierung), insbesondere in Sonderfarben.

Über Rechtsanwalt Markus Fröhlich

Rechtsanwalt Markus Fröhlich ist Gründer und Namensgeber der Wirtschafts- und Insolvenzrechtskanzlei FRÖHLICH Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Steuerberater. Die Kanzlei ist mit Büros in Friedrichshafen, München, Neu-Ulm und Stuttgart vertreten. Markus Fröhlich hat sich als Sanierungs­experte einen Namen bei der erfolgreichen Restrukturierung von Unternehmen innerhalb und außerhalb von Insolvenzverfahren erworben.

Weitere Informationen unter: www.froehlich-rae.de

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