COVID-19: Decision Automation erleichtert und beschleunigt Zugang zu staatlicher Unterstützung

15.05.2020

COVID-19 hat die Wirtschaft weltweit fest im Griff mit bislang unüberschaubaren wirtschaftlichen Folgen. Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten, Steuerstundungen, Finanzhilfen für Unternehmen, ein Rettungsschirm für Selbstständige - mit einer Vielzahl von Maßnahmen will die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abfedern. Doch was gut gedacht war, erweist sich in der Praxis oft als nicht so einfach umsetzbar. Die geänderten Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld, die Lockerung der Insolvenzantragspflicht, eine Fülle von Unterstützungsprogrammen und Antragsverfahren stellen die Unternehmen vielfach vor eben solche Probleme wie die Überprüfung der Beschäftigungsverpflichtung und die Risikoprüfung von Verträgen vor dem Hintergrund COVID-bedingter Leistungsverzögerungen.

Die Unternehmen werden mit einer Reihe unvorhergesehener Herausforderungen konfrontiert und müssen trotzdem schnell schwierige Entscheidungen treffen, um die Kontinuität ihrer Geschäftstätigkeiten bestmöglich zu gewährleisten. Aber viele dieser Herausforderungen lassen sich durch eine intelligente Automatisierung meistern. Eine Reihe praktischer, bereits umgesetzte Anwendungen zeigen, dass intelligente Decision Automation eine Vielzahl von Problemen lösen und somit einen positiven Beitrag zur Bewältigung der Coronakrise leisten kann.

Staatliche Unterstützungsprogramme

Zur Stützung der Wirtschaft hat die Bundesregierung staatliche Unterstützungsprogramme in Form von Unterstützungszuschüssen und -darlehen aufgesetzt, um negative wirtschaftliche Folgen für die Unternehmen, die durch die Coronakrise ausgelöst wurden, abzumildern. Bei der möglichst schnellen Beantragung, Überprüfung der Anspruchsberechtigung und Auszahlung der Finanzhilfen spielen die Banken und Sparkassen eine wichtige Rolle. Zum Beispiel müssen alle Firmen die Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ihre Hausbank beantragen, die nach wie vor die Bonität des Antragstellers prüft. Ein mitunter langwieriges Verfahren, das viele Banken nur ungenügend händeln können.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat deshalb innerhalb weniger Tage für Banken und Sparkassen ein Tool für eine effiziente Umsetzung der staatlichen Unterstützungsprogramme entwickelt, das die bei der Antragstellung wiederkehrenden Prozesse, Arbeitsabläufe und Kalkulationshilfen im Zuge der Beantragung, die Bearbeitung und Bewilligung von Kreditanträgen im Rahmen der staatlichen Unterstützungsprogramme automatisiert. Durch die Automatisierung des Antrags – und Entscheidungsprozesses kann jetzt die Vielzahl der Anträge effizient, rechtssicher und unbürokratisch bearbeitet werden. Ein Datenerfassungstool führt die rechtliche Vorabprüfung auf Förderungswürdigkeit des Kundenantrags durch, vereinheitlicht die Kundenanfragen und minimiert die Datentransformationen. Anschließend wird die Anspruchsberechtigung für die Inanspruchnahme eines Kredites geprüft und die Dokumentation dafür automatisiert erstellt. Mit Hilfe des automatisierten Entscheidungsprozesses lassen sich auch wesentlich schneller risikobehaftete Fälle identifizieren und mit höchster Priorität bearbeiten. (https://bit.ly/2WssQMT /siehe auch Interview im Anhang)

Das Tool “KfW Special Programme” ist ein weiterer Anwendungsfall für Decision Automation, das von der Anwaltskanzlei McDermott Will & Emery Deutschland entwickelt wurde, um die Bewertung von Anträgen deutscher Unternehmen auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des von der Bundesregierung aufgelegten KfW-Unterstützungsprogramms zu vereinfachen und zu erleichtern. (https://lnkd.in/eug8tqM)

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Mit dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz als Teil des im März 2020 erlassenen Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Unternehmen, die durch die COVID-19-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind, die Fortführung ihres Geschäfts zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen am 31. Dezember 2019 nicht zahlungsunfähig war. Um sich gegen Haftungsrisiken abzusichern, sollten Unternehmensleiter die Voraussetzungen der Antragsaussetzung sorgfältig prüfen. Zu diesem Zweck hat die renommierte Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen ein Tool entwickelt, mit dem Unternehmen prüfen können, ob die Aussetzung der Insolvenzpflicht nach dem neuen COVInsAG für sie gilt. Dazu überprüft das Tool automatisiert schnell und kostenlos die wesentlichen Parameter für eine Beurteilung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zum Zeitpunkt 31. Dezember 2019. (https://lnkd.in/dicdBBi)

Kurzarbeit

Aufträge brechen weg, Kunden bleiben aus, viele Unternehmen sehen nur noch einen Ausweg: Kurzarbeit. Aber so einfach, wie es sich anhört, ist es nicht. Als eine der wichtigsten Maßnahmen im Unterstützungsprogramm hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld geändert. Um in Coronazeiten Kurzarbeit anmelden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ob und wie Kurzarbeit eingeführt werden kann, verrät ein Legal-Tech-Tool, das von der Kanzlei KLIEMT.Arbeitsrecht mit Hilfe einer Decision Automation Plattform entwickelt wurde. Das Tool führt Unternehmen durch einen Fragenkatalog, um zu ermitteln, ob und wie Kurzarbeit eingeführt werden kann, und gibt eine Ersteinschätzung ab. (https://bit.ly/2zeR5WB)

Beschäftigungsverpflichtungen

Die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der raschen Ausbreitung des Coronavirus haben auch erhebliche Auswirkungen auf die Belegschaft und die Beschäftigungsverpflichtungen von Unternehmen. Der COVID-19 Distressed Employment Assistant überprüft große Mengen von Arbeitsverträgen nach einem standardisierten Verfahren und wertet die Informationen anhand einer integrierten Checkliste aus, um wichtige Beschäftigungsbedingungen wie Krankengeld, Beurlaubung, Kündigungsfristen, Anforderungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bewerten. Diese Überlegungen spielen eine große Rolle bei der Bewertung der aktuellen Personalsituation im Zusammenhang mit der Analyse der Arbeitseffizienz und den Umstrukturierungsplänen infolge der raschen Verbreitung des neuartigen Coronavirus. Denn für Unternehmen ist entscheidend, die rechtlichen Zusammenhänge zu kennen, um zukunftssicher den Personalbedarf planen zu können. Die Bewertungsfunktion des Tools zeigt dem Unternehmen das individuelle Risiko pro Arbeitsvertrag auf.

Handelsverträge

Neben der Finanzierung und Personalplanung stellen sich den Unternehmen in Coronazeiten aber noch weitere handfeste rechtliche Fragen, z. B. wenn es um die Leistungserbringung bzw. Leistungsprobleme aus geschlossenen Verträgen geht. Je nach Größe des Unternehmens müssen hunderte von Verträgen überprüft werden. Das erweist sich in der Regel jedoch nicht nur aufgrund der großen Menge an Verträgen als äußerst schwierig. Bei den Vertragsprüfungen müssen auch eine Vielzahl von Regeln in Bezug auf höhere Gewalt und die damit zusammenhängenden Bestimmungen auf der Grundlage der Gerichtsbarkeit und des gesetzlichen Rechts berücksichtigt werden.

Mit dem COVID-19 Commercial Contract Assessor können Unternehmen große Mengen an Handelsverträgen nach einem standardisierten Verfahren bewerten. Das Tool identifiziert automatisch mögliche nachteilige Folgen sowie Risiken in Bezug auf die Leistung und finanzielle Verpflichtungen in Handelsverträgen infolge der raschen Verbreitung des neuartigen Coronavirus. Die aus den Verträgen extrahierten Informationen werden anhand einer Checkliste und wichtiger Faktoren wie höhere Gewalt, geltende Gesetze, Kündigungsrechte, wesentliche nachteilige Änderungen und Verbindlichkeiten bewertet.

Anschließend erstellt der Commercial Contract Assessor einen vollständigen Bericht mit einer Risikobewertung der Verträge, den möglichen nachteilige Folgen und stellt fest, ob die Parteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden werden könnten. Das Tool kann auch genutzt werden, um automatisch maßgeschneiderte Änderungsentwürfe zu generieren.

Die sind nur einige konkrete Anwendungsfälle. Weitere Anwendungsszenarien im Bereich der Vertragsprüfung und Berichterstattung ergeben sich z.B. im Immobilien-Markt für die Überprüfung der Mietverträge eines Kunden auf eine mögliche Unterbrechung, Mietaussetzung und/oder Verfallsklauseln, um eine klare und konsistente Bewertung seiner Vertragsposition zu erhalten.?Für Banken bietet sich ein Tool für die Beurteilung und Beratung von Ausfallrisiken in Finanzierungsvereinbarungen an. In der Projektfinanzierung könnte durch Decision Automation die Bewertung möglicher Auswirkungen von Verzögerungen bei großen Infrastruktur- und Versorgungsvorhaben, einschließlich der Anwendung einer Regelung über pauschalierten Schadenersatz, beschleunigt werden.?

Fazit

Decision Automation Anwendungen sind generell geeignet, um Risiken in jeder Art von Verträgen zu identifizieren und zu kennzeichnen sowie einen hausinternen Risikobericht und eine Gesamtrisikoeinstufung entweder über einen geführten Fragebogen oder automatisch durch die Integration von Vertragsanalyse-Tools zu generieren. Dies kann in allen Bereichen der Vertragsprüfung bis zu 90 Prozent der Zeit im Vergleich zu einem manuellen Vertragsprüfungsprozess einsparen. Durch die automatisierte Antrags- und Berechtigungsprüfung für die verschiedenen staatlichen Unterstützungsangebote leisten die unterschiedlichen bereits entwickelten Anwendungen einen wesentlichen Beitrag für eine beschleunigte Bereitstellung der von den Unternehmen dringend?benötigten finanziellen Mittel und für eine schnelle und rechtssichere Entscheidungsfindung für zukunftssichernde Maßnahmen im Unternehmen.

Decision Automation unterstützet aber auch Unternehmen, Organisationen, Kanzleien und Beratungsunternehmen in diesen außergewöhnlichen Zeiten, ihre Arbeitsweise zu ändern, um ihre Kunden zeitnah zu beraten und neue Prozesse zu entwickeln, um auf eine sich schnell verändernde und sich ständig ändernde Situation zu reagieren. Mit derartigen Tools lassen sich komplexe, regelbasierte Entscheidungen digitalisieren und automatisiert abbilden und so in Form von interaktiven Anwendungen als zusätzliches Serviceangebot nutzen.

Autor: Michael Grupp, Managing Director der BRYTER GmbH

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