Daimler mit Gleiss Lutz im Rechtsstreit um Zusammenschluss mit Chrysler erfolgreich - Spruchverfahrensanträge zurückgewiesen
19. Oktober 2010
Daimler mit Gleiss Lutz im Rechtsstreit um Zusammenschluss mit Chrysler erfolgreich - Spruchverfahrensanträge zurückgewiesen
Gleiss Lutz hat für die Daimler AG erfolgreich einen jahrelangen Rechtsstreit um die Verschmelzung der Daimler-Benz AG mit der zwischenzeitlich in Daimler AG umbenannten DaimlerChrysler AG beendet. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 14. Oktober 2010 entschieden, dass das Umtauschverhältnis für die Aktien der beiden Unternehmen, das bei der Verschmelzung im Jahr 1998 vereinbart worden war, angemessen war. Forderungen nach Zuzahlungen von ehemaligen Daimler-Benz-Aktionären wurden damit zurückgewiesen.
Entsprechend dem Verschmelzungsvertrag der beteiligten Unternehmen waren die Aktien der Aktionäre der ehemaligen Daimler-Benz AG 1998 im Verhältnis 1 zu 1,005 gegen Aktien der DaimlerChrysler AG umgetauscht worden. Da einige ehemalige Aktionäre der Daimler-Benz AG dieses Umtauschverhältnis als zu niedrig empfanden, leiteten sie beim Landgericht Stuttgart ein Spruchverfahren ein. Das Landgericht Stuttgart gab den Aktionären mit Beschluss vom 4. August 2006 in erster Instanz recht und setzte für die ca. 10,4 Mio. betroffenen Aktien eine bare Zuzahlung von EUR 22,15 je Aktie fest.
Mit der aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Stuttgart nun den Beschluss des Landgerichts Stuttgarts aufgehoben und einer Beschwerde der Daimler AG stattgegeben. Die Unternehmensbewertung aus dem Jahr 1998 ist demnach nicht zu beanstanden, alle Forderungen nach Zuzahlungen wurden zurückgewiesen.
Für Daimler waren Dr. Bodo Riegger (Of Counsel), Dr. Dirk Wasmann (Partner) und Dr. Thorsten Gayk (alle Gesellschaftsrecht, Stuttgart) tätig.
Gleiss Lutz
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Gleiss Lutz in association with Herbert Smith and Stibbe