Das Herz steht dem Kopf im Weg – Wie werden Rechtsstreitigkeiten erfolgreich geführt? Ergebnisse einer Studie der europäischen Anwaltskanzlei Field Fisher Waterhouse

28.11.2007

Field Fisher Waterhouse

Tiffany streitet mit Ebay, Viacom verklagt YouTube: Laut einer Umfrage von Field

Fisher Waterhouse, eine der führenden europäischen Kanzleien, gaben zwei Drittel

der insgesamt 75 befragten britischen Unternehmen, die kürzlich in

Rechtsstreitigkeiten involviert waren, zu, dass Emotion und persönlicher Stolz den

Ausgang eines Rechtsstreits negativ beeinflusst haben. Die Hälfte der Unternehmen

bestätigte, dass eine persönliche Abneigung der Gegenseite sie in einen teuren

Rechtsstreit geführt hat.

Diese Studie, die kürzlich in London veröffentlicht wurde, deckt auf, dass ein Gefühl des

‚Widerstrebens’ seitens der Chefetage verhindert, dass nötige Schritte und dringende

Entscheidungen für eine Streitbeilegung zügiger getroffen werden.

Die Studie gibt darüber Auskunft, wie problematisch die Lösungsfindung von

Rechtsstreitigkeiten sein kann und welche Rolle die Emotion und deren Auswirkungen spielen.

Einige Ergebnisse:

· 79% der Interviewten glauben, dass Streitbeilegung in vielen Unternehmen nicht

zufriedenstellend angestrebt wird und dass die häufige Ursache für Rechtsstreit in nicht

geschäftlichen Angelegenheiten zu finden ist. Sie sind daher als Barriere für eine

effektive Beilegung anzusehen.

· 73% sagen aus, dass Streitgegner, die sich auf ‚Prinzipien’ berufen, zu einer Eskalation

des Rechtsstreits beitragen.

· 77% stimmen zu, dass den Streitgegnern häufig der klare Blick auf Schwächen ihres

Streits fehlt und somit weitere negative Auswirkungen nach sich ziehen.

· Unrealistische Erwartungen sind laut 88% der Befragten Hindernis für eine schnelle

Beilegung des Streits.

Die Studie belegt, dass im allgemeinen die gegnerische Partei, deren Haltung und Meinung

häufig als unrealistisch und feindselig eingeschätzt wird, zu dem sogenannten ‚Glasshaus-

Syndrom’ führt: Jede Partei beschuldigt ihre Gegner, allein für die Eskalation des Streits

verantwortlich zu sein.

Peter Stewart, Chef der Fachgruppe ‚Commercial Litigation’ bei Field Fisher Waterhouse in

London kommentiert: „Einer der Hauptfaktoren, die zur Eskalation von Streitigkeiten beiträgt,

sind unterschwellige Emotionen. Ob es nun persönlicher Stolz, Abneigung des Gegners oder

einfach ein Prinzip ist: Alle diese Gefühle erschweren eine rationale Entscheidungsfindung. Der

Entschluss, einen Rechtsstreit anzufangen, sollte auf den gleichen Überlegungen beruhen, wie

eine Investmententscheidung. Die Risiken und Chancen sollten gegeneinander abgewogen

werden, um entscheiden zu können, ob am Ende ein akzeptables Ergebnis steht oder nicht. Es

ist völlig klar, dass emotionale Faktoren, die die Leitungsebene eines Unternehmens betreffen,

im Streitfall unbedingt angesprochen und adressiert werden müssen. Nur auf Basis von

rationalen und logischen Entscheidungen kann ein geschäftlicher Neuanfang stattfinden.“

Die Studie prüft insbesondere die Rollen von Managern und internen und externen

Rechtsberatern in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten.

· Auffällig dabei ist, dass die Studie belegt, dass die Managementebene dazu neigt,

emotional zu reagieren, oder, wie 69% von Befragten erklärte, sich aktiv aus dem

Streit heraushalte.

· 76% der interviewten Unternehmen verfügt über einen internen Rechtsbeistand, dessen

Rolle es ist, Dreh- und Angelpunkt zu sein und als Lückenfüller zwischen externen

Anwälten und dem Management zu fungieren.

· Die zunehmende alternative Streitbeilegung wird von allen 75 Befragten in Erwägung

gezogen. Sie stimmen überein, dass Anwälte flexibel und in der Lage sein müssen,

einen Streit auszufechten bzw. ihn mit diplomatischem Geschick auszuhandeln.

Aggressives Vorgehen seitens des Anwalts wird von Unternehmen weniger geschätzt,

und über die Hälfte der Befragten glaubt in der Tat, dass Anwälte, die einen

gegnerischen Standpunkt einnehmen, zu einer Streiteskalation beitragen.

Peter Stewart fasst die Ergebnisse der Studie zusammen: „Rechtsanwälte müssen die Wirkung

verstehen, die Emotionen auf Entscheidungsfindung haben können. Ihre anwaltliche Beratung

sollte eine genaue Beurteilung der Fakten und eine zuversichtliche Sichtweise des Falls

einschließen. Ein gutes Ergebnis für den Mandanten ist nicht immer gleichzusetzen mit einem

Sieg vor Gericht - das kann oft ein „Pyrrhussieg“ sein. Obwohl es unrealistisch ist, zu

erwarten, dass Streitgegner völlig leidenschaftslos prozessieren, werden sowohl interne als

auch externe Rechtsberater häufig vor dem Hintergrund der Objektivität und kommerzieller

Gesichtspunkte hinzugezogen.

Externe Berater können Rat und Lösungen geben, die von internen politischen Überlegungen

unberührt sind, während betriebsinterne Berater helfen können, eine Strategie zu verfolgen,

die auf besondere Empfindsamkeiten eines Unternehmens Rücksicht nimmt. Team Work ist der

Schlüssel!“

Die Methode der Studie:

Die Forschung und Analyse wurde von Lighthouse Global Limited durchgeführt. Lighthouse ist

eine unabhängige Unternehmensberatung für spezielle Rechercheprojekte im juristischen

Bereich.

Die Studie wurde im Frühjahr 2007 durchgeführt und basiert auf 75 Telefoninterviews. Die

Interviews dauerten etwa zehn Minuten.

Die Befragten sind betriebsinterne Rechtsanwälte oder ältere leitende Angestellte, die an

mindestens einem Rechtsstreit beteiligt worden waren. Sie verfügen über Erfahrungen aus

erster Hand – 61% der befragten Geschäftsleute waren in den letzten drei Jahren sogar in

mehr als fünf formale Rechtsstreitigkeiten involviert.

Field Fisher Waterhouse LLP in Europa

Mit Büros in Brüssel, Hamburg, London und Paris und festen Kooperationspartnern in Italien

und Spanien gehört die Full Service-Kanzlei Field Fisher Waterhouse seit langem zu der

Spitzengruppe der europäischen Sozietäten. Europaweit sind 110 Partner, über 200

Rechtsanwälte und rund 300 Mitarbeiter für Field Fisher Waterhouse tätig. Einen speziellen

Branchenansatz verfolgt die Kanzlei in den Bereichen Energie, Finanzen, Hotel und Freizeit,

Life Science (Pharmaindustrie, Biotechnologie und Medizintechnik), Medien, staatliche

Unternehmen, Einzelhandel, Sport, Technologie, Telekommunikation und Transport.

Die Beilegung von Rechts- und Wirtschaftsstreitigkeiten durch Zivilprozessverfahren (staatliche

Gerichte), Schiedsverfahren sowie durch alternative Streitbeilegungsmethoden (Mediation)

stellt einen integralen Bestandteil in der unternehmensrechtlichen Beratung von Field Fisher

Waterhouse dar. Wir verfügen in diesem Bereich über die erforderliche Expertise und

Ressourcen zur Betreuung und Bearbeitung umfangreicher und komplexer rechtlicher

Auseinandersetzungen.

Kontakt bei Field Fisher Waterhouse Deutschland LLP:

Imme Clotz, Business Development & PR Manager, +49 40 87 88 69 8-50,

Email: Imme.Clotz@ffw.de; Internet: www.ffw.de

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