Das „Spiel“ ist aus - Patentverletzungsklage gegen Laminat-Fußböden zurückgewiesen - Heuking Kühn Lüer Wojtek erneut für die EGGER-Gruppe erfolgreich

28.04.2010

Heuking Kühn Lüer Wojtek

Mit Urteil vom 16. April 2010 wies das Landgericht Mannheim eine Klage des schwedischen Unternehmens Välinge Innovation AB gegen die deutsche EGGER-Gruppe ab.

Välinge Innovation AB reichte 2009 eine Patentverletzungsklage gegen zwei Gesellschaften der von Heuking Kühn Lüer Wojtek vertretenen EGGER-Gruppe ein. Die Klage stützte sich auf drei Patente, die bestimmte Ausgestaltungen von Verbindungsprofilen bei Fußbodenpaneelen unter Schutz stellen (EP 0 877 130, EP 1 260 653 sowie EP 1 084 317). Der Markt für solche leimlos verlegbaren Fußbodenpaneele, die zum Beispiel in Bau- und Heimwerkermärkten verkauft werden, ist sehr groß und ist durch viele technische Innovationen und entsprechende Patente geprägt. In dem Rechtsstreit ging es insbesondere um die Frage, ob die Verbindungsprofile an einer bestimmten Stelle ein „Spiel“ aufweisen. Ziel von Välinge war es, die Herstellung und den Vertrieb zahlreicher Laminat-Fußbodenpaneele in Deutschland zu unterbinden. Välinge selbst unterhält keine eigene Produktion, sondern ist als reines Forschungs- und Patentverwertungsunternehmen tätig.

Mit dem klageabweisenden Urteil folgt das Landgericht Mannheim der Verteidigung des Düsseldorfer Patentrecht-Teams von Heuking Kühn Lüer Wojtek und bestätigt, dass die EGGERProdukte keines der unter Schutz gestellten Verbindungsprofile aufweisen.

„Wir waren von Anfang an sicher, dass die selbstentwickelten Verbindungsprofile unserer Mandantin die drei Klagepatente nicht verletzen. Auch in der mündlichen Verhandlung konnte die Klägerin auf ausdrückliche Nachfrage des Gerichts nicht zeigen, dass die EGGER-Produkte die Merkmale der Klagepatente aufweisen. Dieses Urteil wird in der gesamten Branche mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen werden“, kommentiert Dr. Anton Horn, im Patentrecht spezialisierter Partner von Heuking Kühn Lüer Wojtek in Düsseldorf, den Ausgang des Verfahrens. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die von der EGGER-Gruppe außerdem eingelegten Nichtigkeitsklagen gegen die deutschen Teile der Klagepatente sind beim Bundespatentgericht anhängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt. Heuking Kühn Lüer Wojtek wirkt auch bei diesen Nichtigkeitsverfahren mit. Für die erfolgreichen EGGER-Gesellschaften waren die Düsseldorfer Rechtsanwälte Dr. Andreas Urban, Dr. Anton Horn und Astrid Luedtke (Heuking Kühn Lüer Wojtek) tätig. Sie zogen beim Verletzungsverfahren die Patentanwälte Dr. Thomas Rox und Dr. Jochen Kapfenberger (beide COHAUSZ & FLORACK (Düsseldorf) hinzu, die zudem bei den Nichtigkeitsverfahren als Prozessbevollmächtigte auftreten. Välinge Innovation AB wurde von Dr. Karsten Brandt und Gerhard Barth (beide Prozessvertretung) sowie Patentanwalt Thomas Schuster (alle Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäuser) vertreten.

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Marion Krause

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