Datenschutz: Latham DSGVO-Schadensersatztabelle gibt schnellen Überblick über aktuelle Urteile und Schadenssummen

21.01.2021

Frankfurt, 20. Januar 2021 – Die Latham DSGVO-Schadensersatztabelle gibt einen Überblick über aktuelle Entscheidungen deutscher Gerichte zu Schmerzensgeldern nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie fasst Urteile übersichtlich zusammen, die Klägern immateriellen Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen zusprechen. Zudem zeigt sie, welche Verstöße zu welchen Schadenssummen führen. Darüber hinaus zeigt die Latham DSGVO-Schadensersatztabelle auch weitere Entscheidungen, die wichtige Fragestellungen bei der Geltendmachung von DSGVO-Schadensersatz betreffen. Die Tabelle finden Sie hier – diese wird auch künftig regelmäßig mit neuen Entscheidungen aktualisiert.

Vor deutschen Gerichten häufen sich mittlerweile Klagen auf Schadensersatz wegen Datenschutz-Verstößen. Nach der DSGVO können Kläger auch Ersatz für Nichtvermögensschäden (sog. immateriellen Schäden) einklagten. Geschädigte können demnach auch immaterielle Schäden wegen Datenschutzverstößen einklagen. In solchen Verfahren argumentieren etwa viele Kläger und nun auch erste Gerichte, dass bereits ein DSGVO-Verstoß selbst einen Schaden darstellt.

„Derzeit zeichnet sich bei einigen Gerichten ein Trend zu höheren Schadensersatzansprüchen bei DSGVO-Verstößen ab. Diese Entwicklung kann erhebliche finanzielle und andere Konsequenzen für Daten verarbeitende Unternehmen haben. Datenpannen wegen unzureichender IT-Security und andere Verstöße gegen das Datenschutzrecht betreffen häufig nicht nur einzelne Personen, sondern eine Vielzahl von Kunden, Geschäftspartnern oder Mitarbeitern“, so Partner und Datenschutzexperte Tim Wybitul. „Unternehmen sind gut beraten, sich effektiv auf drohende Schadensersatzprozesse wegen Datenschutzverletzungen vorzubereiten. Die Latham DSGVO-Schadensersatztabelle bietet Unternehmen einen Überblick und eine schnelle Orientierung über aktuelle Entscheidungen, in denen Gerichte Klägern Schadensersatz zugesprochen oder abgelehnt haben.“

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