Dentons berät airBaltic im fusionskontrollrechtlichen Verfahren bezüglich des Erwerbs einer Minderheitsbeteiligung durch Lufthansa
Berlin, 7. Juli 2025 – Die globale Wirtschaftskanzlei Dentons hat die lettische Fluggesellschaft airBaltic im Zuge des Erwerbs einer Minderheitsbeteiligung durch die Lufthansa AG beraten. Nachdem die Verträge im Januar dieses Jahres unterzeichnet worden waren, wurde die Transaktion am 30. Juni 2025 vom Bundeskartellamt (BKartA) trotz Bedenken fusionskontrollrechtlich freigegeben. Weitere Informationen können der Presseerklärung des BKartA entnommen werden.
„Dieses Verfahren ist im Hinblick auf die Prüfung, ob ein wettbewerblich erheblicher Einfluss vorliegt, sowie die Anwendung der Bagatellmarktklausel von Bedeutung für die fusionskontrollrechtliche Praxis“, kommentiert Dr. Maren Tamke, Partnerin im Kartellrecht. „Wir freuen uns sehr, dass wir airBaltic in diesem Verfahren erfolgreich unterstützen konnten. Es ist zu erwarten, dass die Transaktion nach ihrem Abschluss die strategische Position von airBaltic stärken und die zukünftigen Wachstumspläne der Fluggesellschaft unterstützen wird.“
Als nationale Airline Lettlands spielt airBaltic eine bedeutende Rolle für die lettische Wirtschaft. Sie trägt zum Außenhandel sowie zur nationalen und internationalen Anbindung Lettlands und anderer baltischer Länder bei.
Ein grenzüberschreitendes Dentons-Team um die Londoner Partner Nik Colbridge, Christopher Graf sowie die Berliner Partnerin Dr. Maren Tamke hat airBaltic kapitalmarkt-, gesellschafts-, kartell- und fusionskontrollrechtlich im Rahmen der Transaktion beraten.
Dentons-Berater für airBaltic: Berlin/Düsseldorf: Dr. Maren Tamke (Partner, Berlin, Federführung Kartellrecht Deutschland), Dr. Arne Karsten (Counsel), Dr. Paul Lemmen (Associate, beide Kartellrecht, Düsseldorf)
London: Nik Colbridge (Partner, Federführung Corporate/M&A), Christopher Winn (Senior Associate, Corporate/M&A), Christopher Graf (Partner, Federführung Kartellrecht), Tanya Macrae (Senior Associate), Ashley French (Associate, beide Kartellrecht)