Dentons berät Land Baden-Württemberg bei Vollzug des Universitätsklinikverbunds Heidelberg-Mannheim

14.01.2026

Berlin, 13. Januar 2026 – Die globale Wirtschaftskanzlei Dentons hat das Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, bei der Ausgestaltung, der Vorbereitung und dem Vollzug des Universitätsklinikverbunds Heidelberg-Mannheim beraten. Zur Umsetzung des Universitätsklinikverbunds übernahm die Universitätsklinikum Heidelberg AöR (UKHD) von der Stadt Mannheim die Mehrheit der Geschäftsanteile an der Universitätsklinikum Mannheim GmbH (UKMA). Die UKMA, die bislang ein vollständig kommunales Unternehmen war, wird seit dem 1. Januar 2026 von der UKHD, deren Gewährträger das Land-Baden-Württemberg ist, geführt und kontrolliert. In diesem Zusammenhang wird die Universität Heidelberg an Stelle der medizinischen Fakultäten in Heidelberg und Mannheim eine Gesamtfakultät bilden. Damit entsteht eine der größten medizinischen Fakultäten Deutschlands mit immensen Potenzialen für Datenaustausch, Forschung und Transfer von Forschungsergebnissen. Als Modellregion für integrierte Versorgung (ambulant und stationär) mit hoher Anziehungskraft für Spitzenkräfte aus Medizin und Wissenschaft werden mit dem Verbund die Universitätsmedizin im Land und der Standort Mannheim gestärkt.

Die Umsetzung dieses Vorhabens bedeutet den erfolgreichen Abschluss mehrjähriger Planungen, Abstimmungen und Verhandlungen zwischen dem Land Baden-Württemberg, der Stadt Mannheim, der Universität Heidelberg, den beiden Universitätskliniken sowie weiteren Beteiligten. Neben der Vereinbarung eines Grundlagenvertrags für den Universitätsklinikverbund wurden Verträge zur Ausgestaltung der Unternehmensführung abgeschlossen.

Der Verbund wurde kartellrechtlich ermöglicht durch die im Rahmen der Krankenhausreform eingeführte Bereichsausnahme von der Fusionskontrolle gemäß § 187 Abs. 10 GWB. Danach bedürfen Zusammenschlüsse im Krankenhaussektor keiner Freigabe durch das Bundeskartellamt, wenn die zuständige Landesplanungsbehörde den betreffenden Zusammenschluss zur Verbesserung der Krankenhausversorgung für erforderlich hält. Die ursprünglich erfolgte Untersagung des Zusammenschlusses durch das Bundeskartellamt wurde mit Abgabe der Bestätigung durch das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg gegenstandslos; das bereits vorbereitete Ministererlaubnisverfahren musste daher nicht eingeleitet werden.

Dentons hat das Land Baden-Württemberg mit einem multi-disziplinären Team bei allen relevanten Fragestellungen umfassend beraten. Neben der strategischen und vertragsrechtlichen sowie kartellrechtlichen Begleitung erstreckte sich die Beratung insbesondere auf steuer-, arbeits-, sozial-, immobilien- und insolvenzrechtliche Fragestellungen.

Dentons-Berater:

Corporate/M&A: Dr. Christof Kautzsch (Partner, Federführung), Marcus Roick (Counsel, beide Berlin), Johannes Fischer (Senior Associate, München)

Kartellrecht: Dr. Josef Hainz (Partner), Dr. Jan Heithecker (Of Counsel), Moritz Hellmann (Senior Associate, alle Berlin)

Arbeitsrecht: Dr. Wiebke Schulz (Partner, Frankfurt)

Steuerrecht: Hauke Thieme (Partner), Holger Hölkemeier (Counsel, beide Berlin)

Restrukturierung: Judith Schmid (Partner, Berlin)

Immobilienwirtschaftsrecht: Laura Appell (Counsel), Dr. Christoph Blotenberg (Associate, beide Berlin)

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