Deutscher Privatinsolvenztag e.V.: Gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Verbraucherinsolvenz
Der Deutsche Privatinsolvenztag e.V. begrüßt die gemeinsame Erklärung der Arbeitsgemeinschaften, Vereine und Verbände Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwaltvereins, Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Wohlfahrtsverbände AG SBV, Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, Bundesverband Menschen in Insolvenz und neue Chancen e.V., Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen, Verband der lnsolvenzverwalter Deutschlands e. V., BAKinso Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e. V. und Bund Deutscher Rechtspfleger e. V. zur Stärkung der Verbraucherinsolvenz.
Diese hatten anlässlich des 8. Deutschen Insolvenzrechtstags u.a. gefordert, dass die Verfahrenskostenstundung gem. §§ 4 a ff InsO beibehalten werden soll, um die Durchführung des Verfahrens für alle Betroffenen zu ermöglichen und betont, dass eine stärkere finanzielle Förderung der sozialen Schuldnerberatung unerlässlich ist.
Diese Erklärung schreibt die Entschließungen des 1. Deutschen Privatinsolvenztages vom 5. November 2010 fort, in welcher Insolvenzverwalter/Treuhänder, Schuldnerberater, Gläubiger und Justiz gemeinsam an der Verbesserung der Situation der Beteiligten anlässlich eines Insolvenzverfahrens zusammenwirken. Auf dem Deutschen Privatinsolvenztag wurden diese Forderungen gemeinsam beschlossen. Es ist zu begrüßen, dass die benannten Verbände die Beschlüsse des Deutschen Privatinsolvenztages übernommen haben.
Der Deutsche Privatinsolvenztag unterstützt ausdrücklich die Initiative, eine gemeinsame Plattform der Verbände für die Debatte über die Reform des Insolvenzrechts natürlicher Personen zu schaffen. Der Privatinsolvenztag trägt dazu bei, die Reformdiskussion über die Verbände hinaus in die am Privatinsolvenzverfahren beteiligten Gruppen zu tragen und die daraus resultierende Anstöße zu verbreiten.
Dr. Thorsten Graeber
für den Deutschen Privatinsolvenztag e.V. i. Gr.