DG-Fonds: TILP Rechtsanwälte erstreitet vor dem OLG Frankfurt Ausweitung der Prospekthaftungsrechtsprechung - Nun auch zum DG Fonds 35 erstmals obsiegende Urteile im Schadensfall DG Fonds - DZ Bank AG und DG Anlage GmbH zu Schadensersatz verurteilt
TILP Rechtsanwälte
Kirchentellinsfurt/Frankfurt a.M. 27.05.2009. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt mit von TILP Rechtsanwälte erstrittenem Urteil vom 13.05.2009 (Az. 23 U 64/07) erstmals einem DG Fonds Anleger Schadensersatz zugesprochen hatte (zum DG Fonds Nr. 34), hat die Kanzlei heute für weitere von ihr vertretene DG Fonds Geschädigte erneut die Berufungsinstanz gewonnen, jetzt erstmals auch zum DG Fonds Nr. 35.
Das OLG Frankfurt bejaht nunmehr zum DG Fonds Nr. 35 das Vorliegen mehrerer Prospektfehler. So wurden sowohl die Angaben zur Mietgarantiebürgschaft als auch die fehlerhafte Darstellung der weichen Kosten innerhalb des Investitionsplanes bemängelt, was eine Ausweitung der Prospekthaftung zu Lasten der DZ-Bank sowie der DG Anlage GmbH darstellt (Urteile vom 27.05.2009, Az. 23 U 163/07; Az. 23 U 212/07; 23 U 160/07; 23 U 162/07). Die Revision wurde nicht zugelassen. Nach Analyse der Urteilsgründe geht TILP Rechtsanwälte davon aus, dass selbst bei Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch die Beklagten die Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof stand halten werden.
Da den Urteilen des OLG generelle Prospektfehler und nicht nur individuelle Aufklärungsfehler zugrunde liegen, haben diese Urteile direkte Auswirkungen auf alle DG Fonds Nr. 35 Anleger, die sich zusammen bei einem Gesamtvolumen von rund 255 Mio. DM in den Fonds (mit einem Volumen von rund 170 Mio. DM Eigenkapital) eingebracht haben. "Anleger, die in den DG Fonds Nr. 34 oder Nr. 35 investiert haben, können nunmehr ihre Prospekthaftungsansprüche vollständig durchsetzen, da diese noch nicht verjährt sind", so Klägervertreterin Diana Römhild von TILP Rechtsanwälte.
Das OLG Frankfurt hob mit seinen Entscheidungen die erstinstanzlichen Urteile des Landgerichts Frankfurt a.M. auf, welches sämtliche Ansprüche der erstinstanzlich noch nicht durch TILP Rechtsanwälte vertretenen Kläger abgewiesen hatte. In weiteren DG Fonds Berufungsfällen (zu Nr. 32, 37 und 39), die nicht durch TILP Rechtsanwälte vertreten wurden, bestätigte das OLG dagegen heute die Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt a.M. und wies die Berufungen ab.
Über TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de):
Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.
Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp "die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern" (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er "der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten" (25.11.2008). Das aktuelle Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009 der juristischen Fachpublikation JUVE nennt unsere Kanzlei einen "beherrschenden Akteur" der Szene, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion" und hohe fachliche Kompetenz".
TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil", für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM-TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Auch im Schadensfall AHBR/CorealCredit Bank AG wählte das zuständige Oberlandesgericht einen von TILP Rechtsanwälte vertretenen Mandanten als Musterkläger aus – damit vertritt TILP als einzige Kanzlei bereits in drei auf Beklagtenseite unterschiedlichen KapMuG-Fällen den jeweiligen Musterkläger.
Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: "Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…"(17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlussberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission "Corporate Governance" – heute engagiert sich Andreas Tilp vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts, Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkarätigen Seminaren. Er ist zudem Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.
TILP Rechtsanwälte ist eine Partnerkanzlei der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.
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