DG-Fonds-Urteil des OLG Frankfurt: Urteil wurde durch TILP Rechtsanwälte erstritten – TILP Rechtsanwälte war bis einschließlich der mündlichen Berufungsverhandlung, auf der das Urteil beruht, alleiniger Prozessbevollmächtigter vor dem OLG

18.05.2009

TILP Rechtsanwälte

Kirchentellinsfurt/Frankfurt a. M., den 15.05.2009. Wie von TILP Rechtsanwälte heute früh vermeldet, hat erstmals ein Gericht in einem der sog. DG-Immobilienfonds-Fälle einem geschädigten Anleger Schadensersatz zugesprochen (Urteil vom 13.05.2009, Az. 23 U 64/07). Dieses Urteil wurde von TILP Rechtsanwälte erstritten. TILP Rechtsanwälte war bis einschließlich der mündlichen Berufungsverhandlung, auf der das Urteil beruht, alleiniger Prozessbevollmächtigter vor dem OLG. Eventuelle anders lautende Meldungen wären falsch.

TILP Rechtsanwälte sieht sich zu dieser Klarstellung veranlasst aufgrund verschiedener Meldungen, welche nach unserer Einschätzung auf einer Pressemitteilung der Bonner Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte zu diesem Urteil beruhen. In dieser heißt es auszugsweise:

„Der von Rechtsanwalt Dr. Gerd Krämer, Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, Bonn (erstinstanzlicher Prozessbevollmächtiger war Herr Rechtsanwalt Ulrich Kaminsik, Bonn) vertretene Kläger …“.

In der vorzitierten Pressemitteilung der Bonner Kanzlei wird weder darauf hingewiesen, dass deren Bevollmächtigung zeitlich erst nach der mündlichen Berufungsverhandlung vom 01. April 2009 erfolgte noch darauf, dass bis dahin ausschließlicher und alleiniger Prozessbevollmächtigter vor dem OLG TILP Rechtsanwälte war.

Erstinstanzlicher Prozessbevollmächtigter war der Bonner Rechtsanwalt Kaminski, der Rechtsstreit ging erstinstanzlich verloren. Für die Berufungsinstanz wurde TILP Rechtsanwälte beauftragt. Erst nach der mündlichen Berufungsverhandlung, auf der das Urteil beruht, wurde die Bonner Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, mit der Herr Kaminski zusammenarbeitet, beauftragt.

Einer Bewertung der Kommunikationspolitik dieser Bonner Kanzlei enthalten wir uns.

Das von TILP Rechtsanwälte erstrittene Urteil des OLG Frankfurt fügen wir unserer vorliegenden Pressemitteilung bei.

Über TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de):

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das aktuelle Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009 der juristischen Fachpublikation JUVE nennt unsere Kanzlei einen „beherrschenden Akteur“ der Szene, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion“ und hohe fachliche Kompetenz“.

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM-TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Auch im Schadensfall AHBR/CorealCredit Bank AG wählte das zuständige Oberlandesgericht einen von TILP Rechtsanwälte vertretenen Mandanten als Musterkläger aus – damit vertritt TILP als einzige Kanzlei bereits in drei auf Beklagtenseite unterschiedlichen KapMuG-Fällen den jeweiligen Musterkläger.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“(17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlussberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert sich Andreas Tilp vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts, Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkarätigen Seminaren. Er ist zudem Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

TILP Rechtsanwälte ist eine Partnerkanzlei der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.

Kontakt:

TILP Rechtsanwälte

 

Rechtsanwältin Diana Römhild

 

Einhornstraße 21

 

D-72138 Kirchentellinsfurt

 

Telefon: 07121/909090

 

Telefax: 07121/90909-81

 

E-Mail: andreas.tilp@tilp.de

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell