DHPG: Entsendung von Mitarbeitern in den Iran – was Sie jetzt beachten sollten

21.08.2015

Bonn, 20. August 2015 – Viele Unternehmen werden sich bald mit den Marktchancen im Iran beschäftigen. Denn die Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen das Land sollen schrittweise aufgehoben werden. Grund dafür ist ein Abkommen im Streit um das iranische Atomprogramm, auf das sich die VR China, Frankreich, Deutschland, Russland, Großbritannien und die USA mit dem Iran am 14. Juli 2015 geeinigt haben. In diesem Zusammenhang ist der Iran als Wirtschaftszentrum für deutsche Unternehmen wieder interessant, sei es mit Blick auf die Importmöglichkeit von Rohstoffen oder um deutsche Technologien zu exportieren. Da es bereits möglich ist, Verträge für das Ende des Embargos abzuschließen, ist die Entsendung eigener Fachleute in den Iran eine Maßnahme, rasch Fuß zu fassen oder Projektanfragen zu bedienen.

Marko Müller, Partner der DHPG und zuständig für den Fachbereich Global Mobility Services und damit für Mitarbeiterentsendungen, gibt Unternehmen sieben Empfehlungen, um den Auslandseinsatz von Fachkräften optimal vorzubereiten:

1. Klären Sie möglichst früh vor dem Entsendungstermin in den Iran die Voraussetzungen und die zeitlichen Vorläufe für die Beantragung eines Visums.

2. Informieren Sie sich, wie Sie Arbeitsgenehmigungen für Mitarbeiter vor Ort ganz konkret beantragen, welche Dokumente Sie benötigen und ob dafür möglicherweise die Mitarbeit des ausländischen Auftragsgebers notwendig ist.

3. Verschaffen Sie sich unter Berücksichtigung des lokalen Rechts und des Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Iran (z.B. Quellensteuer, Betriebsstätten, Registrierungspflichten) einen Überblick darüber, welche steuerlichen Risiken und Handlungsfelder in Verträgen bestehen.

4. Nicht jeder Mitarbeiter ist dazu bereit, im Ausland zu arbeiten. Umfassende Vorbereitungsgespräche vor der Entsendung helfen die persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeiter festzustellen.

5. Der Auslandseinsatz kann steuerliche Auswirkungen auf die betroffenen Mitarbeiter haben. Möglicherweise müssen Sie Lohnsteuerfreistellungsanträge stellen, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

6. Deutschland hat kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Iran. Kontrollieren Sie daher die jeweilige Situation hinsichtlich der Sozialversicherung. Beantragen Sie gegebenenfalls einen zusätzlichen Versicherungsschutz sowie eine Antragspflichtversicherung oder Ausstrahlung, sodass weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über Versicherungspflicht und -berechtigung gelten.

7. Schalten Sie im Zweifelsfall und insbesondere bei der Entsendung in Krisengebiete einen Dienstleister ein, der umfassende Erfahrung in diesem Bereich hat und der gegebenenfalls rasch auf eine Krisensituation reagieren kann.

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