DHPG: Nach Kritik durch Bundesrat - Änderungen bei Insolvenzanfechtungsreform mit Spannung erwartet

26.11.2015

· Bundesregierung verabschiedet Gesetzentwurf zur Insolvenzanfechtung

· Anfechtung von Zahlungen auf Ratenzahlungsvereinbarungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird erschwert, öffentliche Hand profitiert

· Bundesrat bemängelt wesentliche Eckpunkte des Entwurfs

Berlin/Bonn, 26. November 2015 – Mit dem Ende September vorgelegten Gesetzesentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung plant die Bundesregierung, die Anfechtungsrechte des Verwalters in Insolvenzverfahren einzuschränken. So soll die Anfechtung von Zahlungen auf Ratenzahlungsvereinbarungen ebenso wie auf Zahlungen aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zurückgenommen werden. Beides war in den vergangenen Jahren häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, weil es aus Sicht der Unternehmen irritierte, dass ein scheinbar übliches Geschäftsgebaren die Kenntnis einer drohenden Zahlungsunfähigkeit auf Seiten des Gläubigers unterstellte und damit die Zahlungsanfechtung ermöglichte. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, die Anfechtungsfrist der so genannten Vorsatzanfechtung von aktuell zehn auf vier Jahre zu verkürzen.

Dr. Ralf Bornemann, Partner, Insolvenzverwalter und Sanierungsberater beim Bonner Beratungsunternehmen DHPG, nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf:

„Als Berater für den Mittelstand begrüßen wir im Grundsatz alle Erleichterungen für Unternehmen. Allerdings kann insbesondere die Einschränkung der Anfechtung von Zahlungen auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dazu führen, dass im Ergebnis weniger Insolvenzverfahren eröffnet werden. Bei vielen Insolvenzverfahren hat bisher nur dieses Anfechtungsrecht dazu zugeführt, dass genügend Masse für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhanden gewesen ist.“

Dr. Ralf Bornemann kritisiert: „Da von dieser Anfechtung bisher fast ausschließlich die öffentliche Hand – insbesondere Finanzämter und Krankenkassen – betroffen war, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass auf diesem Wege wieder Sonderrechte für den Staat eingeführt werden sollen, deren Abschaffung das eigentliche Ziel der Insolvenzordnung gewesen ist. Der dem jetzigen Regierungsentwurf vorangegangene Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums hatte derartige Anfechtungen gegenüber der öffentlichen Hand noch zugelassen. Nachdem nun der Bundesrat am 13. November 2015 wesentliche Änderungen des Regierungsentwurfes kritisiert hat und im Ergebnis wieder zu den Kernaussagen des Referentenentwurf zurückkehrt, bleibt derzeit mit Spannung abzuwarten, welche Änderungen letztendlich umgesetzt werden.“

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