Dieselskandal: Volkswagen erstmals am OLG Braunschweig verurteilt

01.10.2020

Potsdam, 30. September 2020. Volkswagen hat seinen Gerichtsstand in Braunschweig – nur wenige Kilometer von der Konzernzentrale in Wolfsburg entfernt. Dort verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) den Konzern im Dieselskandal nun erstmals zur Zahlung von Schadensersatz. “Das ist ein symbolträchtiges Urteil. Der Dieselskandal holt Volkswagen nach fünf Jahren endlich auch zu Hause juristisch ein. Das macht den Weg frei für Verbraucherklagen aus ganz Europa”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei Goldenstein & Partner für den Fall verantwortlich ist und insgesamt mehr als 22.000 Mandanten im Abgasskandal vertritt.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren ging es um einen manipulierten VW Passat mit einem Dieselmotor des Typs EA 189. Der PKW wurde im Jahr 2009 gekauft. Im Juni 2018 wies das Landgericht Göttingen die Schadensersatz-Klage des PKW-Halters in erster Instanz noch ab. Dieser Rechtsauffassung widersprachen die Richter am OLG Braunschweig nun in der nächsthöheren Instanz. Eine Revision ließ das Braunschweiger Gericht nicht zu.

BGH-Urteil aus dem Mai ebnet Weg für verbraucherfreundliche Entscheidung

“Die Vorarbeit für dieses Urteil haben wir bereits im Mai dieses Jahres geleistet. Damals haben wir von Goldenstein & Partner ein Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof erwirkt. Besitzer von manipulierten VW-Fahrzeugen haben seitdem die Gewissheit, dass sie ihre PKW an den Konzern zurückgeben und dafür Schadensersatz erhalten”, erklärt Claus Goldenstein. Er führt fort:

“Die Entscheidung besiegelt jedoch, was längst klar war: Die Richter am Gerichtsstand des Konzerns – in Braunschweig – haben jahrelang falsch geurteilt. Bislang wurde am Oberlandesgericht in Braunschweig nämlich kein einziges verbraucherfreundliches Urteil im Dieselskandal verkündet. Das ist kein Zufall: Im Fall von Betrug bzw. sittenwidriger Handlung ist es für Kläger möglich, ihre Rechte am eigenen Gerichtsstand oder dem der beklagten Partei durchzusetzen.

Deshalb waren die Richter in Braunschweig möglicherweise besonders kritisch. Hätten sie VW im Rahmen des Skandals stets zur Zahlung von Entschädigungen verurteilt, hätten wohl mehrere Millionen Fahrzeughalter aus ganz Europa ihren Entschädigungsanspruch in Braunschweig angemeldet. In der Folge wären die dortigen Gerichte komplett überlastet gewesen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die verantwortlichen Richter dies im Blick hatten.

Nun haben sämtliche Verbraucher aus ganz Europa die Gewissheit, dass ihnen in Braunschweig Schadensersatz im Dieselskandal zugesprochen wird. Betroffenen Haltern raten wir nun einmal mehr dazu, ihre Rechte durchzusetzen und sich gegen diesen Betrug zu wehren.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

So setzen sich die Entschädigung zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Fahrzeughalter Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.goldenstein-partner.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

Über Goldenstein & Partner

Goldenstein & Partner ist die führende deutsche Rechtsanwaltskanzlei im Abgasskandal. Die Kanzlei vertritt insgesamt mehr als 22.000 Mandanten im Abgasskandal und ist unter anderem für das erste BGH-Urteil in der Sache verantwortlich. Auf www.goldenstein-partner.de können Halter von Diesel-Fahrzeugen kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Goldenstein & Partner hat seinen Sitz in Potsdam und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in ganz Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.

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