Digitale Wirtschaft benötigt zukunftsfähigen europäischen Rechtsrahmen - BDI und Noerr legen Umfrage und Rechtsgutachten zur digitalen Transformation der Wirtschaft vor

17.11.2015

Frankfurt/Berlin, 17. November 2015.

Die deutsche Wirtschaft benötigt einen einheitlichen und zukunftsfähigen europäischen Rechtsrahmen, um erfolgreich neue digitale Innovationen, Anwendungen und Geschäftsmodelle zu entwickeln. Gefragt ist dabei eine Gesetzgebung mit Augenmaß: weniger neue, aber eine stärkere Harmonisierung bestehender nationaler Regulierung. Das geht sowohl aus einer Umfrage des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und der Wirtschaftskanzlei Noerr LLP unter Rechtsabteilungen deutscher Unternehmen hervor, als auch aus einem Rechtsgutachten, das der BDI bei Noerr in Auftrag gegeben hat.

Als wesentliche Handlungsfelder für eine europäische Harmonisierung benennen die befragten Rechtsabteilungen zum einen das Datenrecht – darunter fallen die Themen Datenschutz und Daten-/IT-Sicherheit – sowie das IP-Recht. Im Bereich des Datenschutzrechts sehen die Befragten außereuropäische Wettbewerber aus Staaten mit geringer Regelungsintensität im Vorteil. Hier sind die bestehenden Regelungen mit Augenmaß weiterzuentwickeln und europäisch zu harmonisieren. Noch keinen Handlungsbedarf sehen die befragten Experten und die Gutachter der Kanzlei Noerr dagegen bei der Frage eines Eigentums an Daten – eine gesetzliche Regelung sei vorerst nicht geboten. Allerdings sei die weitere technische und wirtschaftliche Entwicklung zu beobachten.

„Die Umfrage belegt klar, dass die Unternehmen bereit sind, ein hohes Maß an Eigenverantwortung zu übernehmen“, sagt Dieter Schweer, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Bei vielen juristischen Problemen der Digitalisierung – etwa Geheimnisschutz, Cloud Computing oder Entwicklungskooperationen – bevorzugen Unternehmen standarisierte Muster- oder Individualverträge. „An die Grenzen des bestehenden Rechtssystems geraten Unternehmen aber beim Einsatz vollständig autonomer Systeme“, sagt Noerr-Partner Prof. Dr. Peter Bräutigam. Das betrifft beispielsweise selbststeuernde Autos ohne Eingriffsmöglichkeiten oder selbstlernende Industrieroboter. „Die Frage der Verantwortung für durch autonome Systeme verursachte Schäden ist derzeit völlig offen“, betont Bräutigam. Nachgedacht werden könnte in diesem Zusammenhang über eine Weiterentwicklung des Haftpflichtgesetzes, um dieses durch die Digitalisierung neu entstehende gesellschaftliche Risiko angemessen zu versichern.

Der BDI und Noerr haben im Rahmen einer Umfrage unter Rechtsabteilungen deutscher Unternehmen die zentralen Rechtsprobleme der digitalisierten Wirtschaft beleuchtet. Zusätzlich hat Noerr im Auftrag des BDI ein ausführliches Rechtsgutachten angefertigt.

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