DIT Workshop beleuchtet Herausforderungen der Cooling-Off-Periode im StaRUG und deren Auswirkung auf Finanzierer
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bleibt angesichts geopolitischer Spannungen, unsicherer Zollpolitik und volatiler Märkte schwer vorhersehbar. Die dreijährige Cooling-Off-Periode im StaRUG bietet daher Anlass zur Diskussion. Der im Rahmen des 23. Deutschen Insolvenzrechtstag (DIT) von Andreas Ziegenhagen moderierte Workshop „Rahmenbedingungen und Grundsätze der Begleitung von Restrukturierungen aus Sicht der Finanzierer (Banken, Kreditfonds oder andere Kapitalgeber)“ rückt unter anderem auch dieses Thema in den Fokus.
Berlin, 13. Februar 2026 – Im Rahmen des diesjährigen 23. DIT wird im Workshop „Rahmenbedingungen und Grundsätze der Begleitung von Restrukturierungen aus Sicht der Finanzierer (Banken, Kreditfonds oder andere Kapitalgeber)“ ein Thema aufgegriffen, das vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen zunehmend an Relevanz gewinnt: die dreijährige Cooling-Off-Periode im StaRUG. Erst danach darf ein Unternehmen ein weiteres StaRUG-Verfahren in Anspruch nehmen.
Für Finanzierer sind verschiedene Aspekte relevant: Zum einen kann diese Frist zu erheblichen praktischen Einschränkungen führen. Innerhalb des StaRUG-Verfahrens wird regelmäßig die bestmögliche Sanierungsalternative unter aktuellen Marktprämissen für einen Sanierungszeitraum zugrunde gelegt. Ändern sich die makroökonomischen Rahmenbedingungen und führen zu einem erneuten Sanierungsbedarf, so ist ein weiteres StaRUG-Verfahren innerhalb der dreijährigen Cooling-Off-Periode jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, welche Handlungsoptionen dadurch blockiert werden und welche Risiken damit einhergehen.
Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Andreas Ziegenhagen, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der AGIS, sagt: „Ob die Cooling-Off-Periode, insbesondere mit Blick auf die Finanzierer, wirklich durchgängig sinnvoll ausgestaltet ist, wird im Rahmen meines Workshops auf dem DIT zu diskutieren sein. Klar ist bereits jetzt: Wir erleben derzeit ein extrem dynamisches wirtschaftliches Umfeld, in dem die Korrektur eines Sanierungskonzepts erforderlich wird. Auch in dieser Situation sollte die bestmögliche Sanierungsalternative als Option mit Unterstützung der maßgeblichen Gläubiger zur Verfügung stehen, sofern ein Missbrauch des StaRUG Verfahrens ausgeschlossen werden kann. Ich freue mich auf die Perspektiven meiner Kolleginnen und Kollegen, Beatrix Henzler, Carsten Angerer, Johann Scheid, Daniel Steiner, Tim Wierzbinski und Malte Wulfetange.“
Der DIT-Workshop wird die fraglichen Aspekte umfassend beleuchten. Dabei wird es auch um die Frage gehen, ob eine flexiblere oder differenziertere Ausgestaltung der Cooling-Off-Periode eine sachgerechte Alternative darstellen könnte.
Über die Arbeitsgemeinschaft:
Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung (AGIS) im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von über 1.400 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die AGIS ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Neben dem DIT veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.

