Dithmar Westhelle: zum Insolvenzverfahren Harry P. Will GmbH & Co. KG
Dithmar Westhelle und Assenmacher Zwingmann & Partner
In dem am 28.09.2005 durch das Amtsgericht Marburg/ Lahn eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harry P. Will Werkzeugfabrik GmbH & Co. KG, Neustadt, wurde heute zwischen der neu gegründeten Will Werkzeuge GmbH & Co. KG und dem Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Carsten Koch, von der Kanzlei Dithmar, Westhelle, Assenmacher, Zwingmann & Partner, Kassel, ein Kaufvertrag über die Übertragung des gesamten Geschäftsbetriebes auf die Nachfolgegesellschaft unterzeichnet.
Die Will Werkzeuge GmbH & Co. KG mit Sitz in Neustadt übernimmt damit rückwirkend zum 01.01.2006 den Geschäftsbetrieb der renommierten, im Jahr 1844 in Schmalkalden/ Thüringen gegründeten und seit 1947 in Neustadt ansässigen, Werkzeugfabrik Harry P. Will. Bislang hatte der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb des insolventen Unternehmens seit der Anordnung der vorläufigen Insolvenz im Juli 2005 fortgeführt.
Die Nachfolgegesellschaft steht in Verbindung zu dem Marktführer im Bereich der Produktion hochwertiger Zangen, der Firma KNIPEX in Wuppertal. Deren Geschäftsführer, Herr Ralf Putsch, ist zugleich auch Geschäftsführer der neuen Gesellschaft.
Im Vorfeld der Übertragung des Geschäftsbetriebes mussten im Unternehmen 34 Arbeitsplätze abgebaut werden. Ursache hierfür war, dass die Umsätze des Unternehmens in den vergangenen Jahren um fast 40 % zurück gegangen waren und so erhebliche Überkapazitäten bestanden, die wiederum zu nicht mehr wettbewerbsfähigen Kostenstrukturen und somit letztlich zur Insolvenz geführt hatten.
Die entsprechenden Maßnahmen wurden durch den Insolvenzverwalter in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmen erarbeitet und umgesetzt. Für die von den Kündigungen betroffenen Mitarbeiter wurde zwischen dem Betriebsrat und dem Insolvenzverwalter ein Interessenausgleich und Sozialplan vereinbart, um deren Rechte und Ansprüche zu wahren.
Herr Rechtsanwalt Koch bedauert die personellen Maßnahmen, sieht jedoch keine andere Möglichkeit, den Geschäftsbetrieb am Standort Neustadt zu erhalten. Durch die Übertragung des Geschäftsbetriebes können nunmehr zunächst 70 Arbeitsplätze in Neustadt langfristig gesichert werden. Darüber hinaus konnte der Insolvenzverwalter mit der Nachfolgegesellschaft vereinbaren, dass im Falle von Neueinstellungen die von den ausgesprochenen Kündigungen betroffenen Mitarbeiter bevorzugt bei der Auswahl berücksichtigt werden sollen.
Zur Höhe des Kaufpreises wurden keine Angaben gemacht.
Kassel, 26.01.2006
gez.
Carsten Koch
Rechtsanwalt
als Insolvenzverwalter