DLA Piper berät CCR Logistics Systems AG im Gesetzgebungsverfahren zum neuen Batteriegesetz

22.09.2020

DLA Piper berät CCR Logistics Systems AG im Gesetzgebungsverfahren zum neuen Batteriegesetz
22. September 2020

DLA Piper hat die CCR Logistics Systems AG im Gesetzgebungsverfahren zum neuen Batteriegesetz beraten, das am 17. September 2020 vom Bundestag verabschiedet wurde und zum 1. Januar 2021 in
Kraft treten soll. Zudem hat DLA Piper CCR Logistics Systems in einem grundlegenden Rechtsstreit zum jetzigen Batteriegesetz vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg vertreten.
Unter der Marke CCR REBAT betreibt CCR Logistics Systems das derzeit wahrscheinlich größte Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien in Deutschland. CCR Logistics Systems hat sich aktiv an den Beratungen im Vorfeld der Verabschiedung des neuen Batteriegesetzes beteiligt. Unter anderem wurde ein Vertreter von CCR Logistics Systems vom Umweltausschuss des Bundestags angehört. Wesentliche Neuregelungen des novellierten Batteriegesetzes betreffen den Übergang in ein Wettbewerbssystem bei der Rücknahme von Geräte-Altbatterien und Klarstellungen zu der Berechnung der Sammelquoten, welche die Rücknahmesysteme jährlich zu erfüllen haben

DLA Piper hat CCR Logistics Systems bereits zuvor in einem grundlegenden Rechtsstreit zur
Sammelquotenberechnung unter dem bisherigen Batteriegesetz vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg vertreten, der im September 2020 durch einen gerichtlichen Vergleich einvernehmlich beendet wurde. Gegenstand des Rechtsstreits war ein im Dezember 2017 vom Umweltbundesamt veröffentlichter „Leitfaden“, der unter anderem neue Vorgaben für die Berechnung der Sammelquoten enthalten hatte. Das Verwaltungsgericht Halle hatte im August 2018 aufgrund einer Klage von CCR Logistics Systems die Vorgaben des „Leitfadens“ für rechtswidrig erachtet und entschieden, dass CCR Logistics Systems nicht an den „Leitfaden“ gebunden war. Kernregelung des nun vor dem OVG Magdeburg geschlossenen Vergleichs ist ebenso, dass die im „Leitfaden“ veröffentlichten Erklärungen des Umweltbundesamts zur Sammelquotenberechnung keine rechtliche Bindungswirkung für die Betreiber von Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien haben. Damit ist hinsichtlich der Sammelquotenberechnung für die Rücknahmesysteme nunmehr Rechtssicherheit auch für die Zeit geschaffen, bis das neue Batteriegesetz mit den ausdrücklichen Klarstellungen zur Sammelquotenberechnung in Kraft treten wird.

Bei Geräte-Altbatterien handelt es sich überwiegend um Kleinbatterien, die vor allem in privaten Haushalten anfallen. Im Batteriegesetz ist die Produktverantwortung der Hersteller und Importeure von Batterien geregelt. Unternehmen, die in Deutschland Batterien auf den Markt bringen, sollen danach ebenso die Verantwortlichkeit und die Kosten für eine ordnungsgemäße Entsorgung und Wiederverwertung dieser Batterien tragen. Die Erfüllung dieser Herstellerpflichten wie die Einsammlung der Altbatterien wird über Rücknahmesysteme wie CCR REBAT organisiert.

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