DLA Piper erwirkt grundlegende Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union zum Rechtsschutz für Banken
25. September 2017
Das Gericht der Europäischen Union hat sich in der von DLA Piper erwirkten Entscheidung erstmals mit grundlegenden Fragen zum Rechtsschutz im Rahmen der neuen europäischen Bankenaufsicht befasst.
Das Gericht bestätigte, dass Gesellschafter einer Bank ein eigenes Klagerecht in Bezug auf einen Entzug der Bankerlaubnis haben, wenn die Bank infolge eines Liquidationsverfahrens von einem Liquidator vertreten wird. Mit dieser Begründung wurde eine Unzulässigkeitsrüge der Europäischen Zentralbank (EZB) zurückgewiesen. Diese hatte die Auffassung vertreten, dass nur der Liquidator gegen einen Erlaubnisentzug vorgehen kann. Das Gericht entschied auch zwei weitere wichtige Punkte: Es verstoße nicht gegen europäisches Recht, wenn einzelstaatliches Recht die Vertretung der Bank durch einen Liquidator vorschreibe. Außerdem könne gegen die ursprüngliche Entscheidung der EZB auch dann noch vorgegangen werden, wenn sie inzwischen durch die EZB selbst aufgehoben und durch eine neue Entscheidung ersetzt worden ist.
Bei der von dem Erlaubnisentzug betroffenen Bank handelt es sich um die lettische Bank Trasta Komercbanka AS.
Das Team von DLA Piper unter der Federführung von Partner Okko Behrends bestand weiterhin aus den Senior Associates Marc Kirchner (beide Frankfurt) und Lars Feddern (Köln, alle Finance & Projects).