DLA Piper Partner Dr. Marco Arteaga erstellt für BMAS Rechtsgutachten zur Weiterentwicklung des "Sozialpartnermodells Betriebsrente"

18.04.2016

15. April 2016

Frankfurt - Dr. Marco Arteaga, Partner bei DLA Piper, hat zusammen mit Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau, Emeritus des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln, ein Rechtsgutachten für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt. Konkret geht es dabei um Reformvorschläge für die betriebliche Altersversorgung und zur Weiterentwicklung des "Sozialpartnermodells Betriebsrente".

Anfang 2015 stellte das BMAS seinen Vorschlag für eine weitreichende Stärkung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland vor. Dieses "Sozialpartnermodell Betriebsrente" zielte darauf, mit Hilfe allgemeinverbindlicher Tarifverträge und neu zu gründender Branchen-Pensionskassen und -fonds einen flächendeckenden Ausbau der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu erreichen. Den Arbeitgebern sollte im Gegenzug eine umfassende Möglichkeit zur Beschränkung ihrer Zahlungsverpflichtungen auf die entsprechenden Versorgungsbeiträge ("reine Beitragszusage") eingeräumt werden.

Wegen der insbesondere von den Sozialpartnern selbst geäußerten Kritik an dem Reformmodell beauftragte das Ministerium die seit Jahren aufgrund zahlreicher Publikationen als Spezialisten auf diesem Gebiet bekannten Experten Dr. Marco Arteaga, Partner DLA Piper, und Prof. Dr. Dres h.c. Peter Hanau, Emeritus des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln, mit der Erstellung eines Gutachtens. Ihre Aufgabe war es, das Modell weiterzuentwickeln, Vereinfachungen aufzuzeigen, eine bessere Verträglichkeit mit schon vorhandenen Versorgungswerken zu erreichen und vor allem auch darzulegen, wie die meist nichttarifgebundenen klein- und mittelständischen Unternehmen in die bAV optimal eingebunden werden können.

Hans-Ludwig Flecken, Leiter der Abteilung „Sozialversicherung, Alterssicherung“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales: "Das von Dr. Arteaga und Prof. Dr. Hanau nun vorgelegte Gutachten entwickelt die ursprünglichen Vorschläge für das BMAS-Sozialpartnermodell wesentlich fort. Es macht zahlreiche Vorschläge, wie die betrieblichen Altersversorgung gestärkt werden kann.

Das nun vorgelegte Gutachten legt seinen Fokus im Wesentlichen auf folgende Punkte:

· über Tarifverträge sollen gegenüber dem Status Quo wesentliche Flexibilisierungen und Vereinfachungen in der bAV möglich werden,

· solche Tarifverträge könnten verpflichtend ausgestaltet werden, sie könnten aber auch die neugeschaffenen Freiheiten über sog. Öffnungsklauseln an die Unternehmen delegieren,

· für ganze Branchen könnten so sehr kosteneffiziente Versorgungslösungen entstehen, die gerade auch für Klein- und mittelständische Unternehmen eine haftungsbefreite Altersversorgung mit einer einzigen Unterschrift ermöglichen ("pay and forget"),

· über ein neu im Gesetz zu verankerndes "Optionsmodell" sollen Arbeitnehmer auch in gewissem Umfang ohne ausdrückliche Erklärung, aber mit Widerspruchsrecht in eine Entgeltumwandlungs-Altersversorgung eingebunden werden können,

· mit Blick auf die Niedrigzinsphase und die neuen strengen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Solvency II) zeigt das Gutachten den Weg in ein System von Zielrenten auf, bei denen nicht mehr eine feste Versorgungsleistung verbindlich versprochen wird und bei denen dennoch mit höheren Versorgungsleistungen zu rechnen ist.

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