DLA Piper vertritt NetConnect Germany erfolgreich in Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

05.03.2018

1. März 2018

DLA Piper hat die NetConnect Germany GmbH & Co. KG (NCG) erfolgreich in einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof vertreten. Die Richter bestätigten in ihrem Beschluss vom 27. Februar 2018 die Rechtmäßigkeit der so genannten täglichen Netzkontoabrechnung gegenüber Betreibern von Gasverteilernetzen.

Zum Hintergrund: Die NCG verantwortet als eine der beiden deutschen Marktgebietsverantwortlichen die Regelenergiebeschaffung in den zum gleichnamigen Marktgebiet NetConnect Germany zusammengeschlossenen Gasfernleitungsnetzen nebst jeweils nachgelagerten Gasverteilernetzen. Sofern es in einem Netz zu Über- oder Unterallokationen und somit zu einem Schiefstand des sog. Netzkontosaldos kommt, entsteht Regelenergiebedarf im Marktgebiet. Eine tägliche Abrechnung der Netzkonten setzt wesentlich sachgerechtere Anreize das Netzkonto ausgeglichen zu halten als eine monatliche Netzkontenabrechnung. Eine entsprechende Umstellung der Abrechnungssystematik erfolgte schließlich mit der sog. GaBi Gas 2.0-Festlegung der Bundesnetzagentur.

Diverse Netzbetreiber, darunter die Stadtwerke Essen AG, hatten insbesondere gegen diese Anordnungen der GaBi Gas 2.0-Festlegung jedoch den Rechtsweg beschritten und Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt (Az.: VI-3 Kart 18/15 [V]) . In den Beschwerdeverfahren war die NCG als unmittelbar betroffenes Unternehmen beteiligt und hat für eine Zurückweisung der Beschwerden gestritten. Mit Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. Oktober 2016 wurden die Beschwerden vollständig zurückgewiesen. Während die übrigen Beschwerdeführer ihr Begehren sodann nicht weiter verfolgt haben, hat die Stadtwerke Essen AG ihr Anliegen mit einem Rechtsbeschwerdeverfahren gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf vor dem Bundesgerichtshof weiter verfolgt, an welchem die NCG wiederum aktiv beteiligt war (Az.: EnVR 55/16). Nach mündlicher Verhandlung am 27. Februar 2018 hat der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde mit Beschluss vom selbigen Tag zurückgewiesen. Damit ist nunmehr höchstrichterlich bestätigt, dass die Umstellung des Systems der Netzkontenabrechnung auf eine tägliche Systematik rechtmäßig war.

DLA Piper hat die NCG mit Counsel Dr. Stefan Schröder (Energierecht, Köln) vor dem BGH vertreten.

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