DLA Piper vertritt Stadt Köln bei Gerichtsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Luftreinhalteplans Köln

16.09.2019

13. September 2019

DLA Piper hat die Stadt Köln in einem Gerichtsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Luftreinhalteplans Köln (LRP) vor dem Oberverwaltungsgericht Münster vertreten sowie bei der Erstellung des LRP beraten. Klägerin ist die Deutsche Umwelthilfe e.V. und Beklagte das Land Nordrhein-Westfalen, das den LRP aufstellt. Die Stadt Köln war als Beigeladene am Verfahren beteiligt. Von ihr sind eine Vielzahl von Maßnahmen umzusetzen. Der aktuelle LRP Köln sieht keine Fahrverbote vor.

Am 12. September hat das OVG Münster entschieden, dass der LRP rechtswidrig ist und fortgeschrieben werden muss. Das OVG Münster hat jedoch die vom Verwaltungsgericht Köln angedachte Fahrverbotszone, die der grünen Umweltzone entsprach, aufgehoben. Weiter hat es entschieden, dass streckenbezogene Fahrverbote dann einzuführen sind, wenn weiterhin Grenzwertüberschreitungen auch nach 2020 festzustellen sind. Dies gilt nach der gegenwärtigen Prognose für die Messstellen Luxemburger Straße, Justinianstraße, Clevischer Ring und Neumarkt. Die Messwerte waren zuletzt stark zurückgegangen und lagen in drei Fällen nur marginal über dem Grenzwert von 40 µg/m³, in einem Fall bei 45 µg/m³ (Clevischer Ring).

Über die Einführung von streckenbezogenen Fahrverboten entscheidet die Bezirksregierung Köln. Das Gericht selbst hat in seinem Urteil keine Entscheidung über den Erlass von Fahrverboten getroffen. Die Bezirksregierung hat jetzt bei der Entscheidung im Einzelfall die tatsächlichen Messwerte zu beachten sowie die Grundsätze des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Die Bezirksregierung muss zusammen mit der Stadt Köln die Fortschreibung des LRP für Köln erstellen und über die Frage des Erlasses von streckenbezogenen Fahrverboten entscheiden.

Das DLA Piper Team bestand aus Partner Prof. Dr. Ludger Giesberts und Senior Associate Dr. Hildegard Falter (beide Öffentliches Wirtschaftsrecht, Köln).

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