dnp Depping: WGF AG über Insolvenzplanverfahren sanieren

21.12.2012

· Reibungslose Fortführung der Geschäfte kommt Anleihegläubigern zu Gute

· „Kasse“ der WGF an vorläufigen Sachwalter übertragen

· Wirtschaftsprüfer reduziert Jahresfehlbetrag 2011 auf 68,1 Mio. Euro

Düsseldorf, 19. Dezember 2012

Bernd Depping, seit acht Tagen Sanierungsvorstand der WGF AG, hat angekündigt, dass das Unternehmen über ein Insolvenzplanverfahren saniert und fortgeführt werden soll.

„Wir werden in den kommenden Wochen einen Insolvenzplan ausarbeiten, der die Sanierung des Unternehmens vorsieht , den Gläubigern eine Quotenzahlung auf ihre Forderungen anbietet und diesen Plan den Gläubigern auf einer Gläubigerversammlung nach Insolvenzordnung zur Abstimmung stellen“, so Depping.

Der Insolvenzplan entstammt der Idee nach der alten Vergleichsordnung und muss die Gläubiger besser stellen als bei einer Zerschlagung des Unternehmens.

„Die Substanz ist da“, sagt Depping. „Aktuell sind Werte des Immobilienbestandes aufgrund des Insolvenzantrags unter Druck, daher wären kurzfristig lediglich geringe Preise zu erzielen. Wir wollen jedoch nicht unter Wert verkaufen, das kann nicht im Interesse der Gläubiger liegen“, so Depping weiter. „Der Insolvenzplan verschafft uns die Chance, wieder zu Marktpreisen veräußern zu können und so viele Vermögenswerte wie möglich im Gläubigerinteresse zu sichern.“

„Je reibungsloser wir die Geschäfte der WGF fortführen können, desto mehr können auch die Anleihegläubiger davon profitieren“, erklärt Depping. „Wir stimmen derzeit mit dem Treuhänder und dem vorläufigen Sachwalter drei aktuelle Projekte in Berlin, Hamburg und Essen ab. Ziel der WGF ist es, diese Projekte im Gläubigerinteresse fertig zu stellen und neue Projekte entwickeln zu können.“

Auf Wunsch des Vorstands der WGF AG werde „die Kasse“, also alle im Unternehmen vorhandenen Geldmittel, auf den vom Gericht bestellten vorläufigen Sachwalter übertragen. Folglich laufen alle Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen über den vorläufigen Sachwalter. Damit dokumentiere die WGF, wie ernsthaft die Sanierung angestrebt und die Interessen der Gläubiger gewahrt würden.

Die Höhe der Quote, die WGF den Gläubigern anbieten wird, kann derzeit noch nicht abgesehen werden. Es ist vorgesehen, die Gläubiger auch an den zukünftigen Erträgen der verbundenen Unternehmen profitieren zu lassen. Depping wird als Sanierungsvorstand die Erstellung des Insolvenzplans verantworten und sich dabei mit dem vorläufigen Sachwalter abstimmen.

Depping weiter: „Der Insolvenzplan wird inhaltlich komplex, deshalb muss das vorhandene know how zur Verfügung stehen und wo immer möglich in die Planerstellung eingebracht werden. Mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde der Antrag auf die ‚klassische‘ Eigenverwaltung mit einem Sanierungsvorstand ‚an Bord‘ gestellt, weil wir ausschließlich in dieser Konstellation den Zugriff auf Tochtergesellschaften behalten.“

Sanierungskonzept sieht Fortführung vor, von der Gläubiger weiter profitieren sollen

Der Insolvenzplan wird auch ein Sanierungskonzept beinhalten, mit dem die WGF fortgeführt werden kann. Die WGF wird sich zunehmend aus dem bisherigen Geschäft, dem Handel mit Immobilien, zurückziehen. Dies soll zum einen durch den schonenden und auf der Zeitachse gestreckten Abverkauf der Bestandsimmobilien erfolgen, den der Insolvenzplan ermöglicht. Ziel ist es, daraus möglichst hohe Kaufpreise zu erzielen. Zum anderen soll gleichzeitig die Projektentwicklung als künftiges Kerngeschäft weiter ausgebaut werden.

„Die Fortführungslösung, die wir gerade erarbeiten, sieht darüber hinaus vor, dass aus den Erlösen des erhaltungswürdigen Unternehmenskerns auch zukünftig Leistungen an die Gläubiger fließen werden, um den zu erwartenden insolvenzbedingten Ausfall zu kompensieren. Dies kann so nur unter dem Institut der Eigenverwaltung gelingen“, so Depping weiter.

Depping teilte darüber hinaus mit, dass die Wirtschaftsprüfer im Zuge der vorbereitenden Arbeiten für das Sanierungskonzept „einen Übertragungsfehler festgestellt“ hätten. Der Jahresfehlbetrag 2011 falle somit um rund drei Millionen Euro niedriger aus als ursprünglich testiert und betrage 68,1 Mio. Euro.

Anleihegläubiger sollen sich auf WGF-Homepage registrieren

Die Gläubiger der WGF AG wies Depping darauf hin, dass sie ihre Forderungen erst nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden könnten. Der entsprechende Beschluss werde vom zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf veröffentlicht.

„Die WGF kennt die Anleger nicht namentlich, kann bei anonym an den Börsen gehandelten Papieren auch nicht die genaue Anzahl der Gläubiger kennen. Ich bitte daher die Anleihegläubiger, sich über die Homepage des Unternehmens im eigenen Interesse zu registrieren. Wir können dann gezielter über die Eröffnung des Verfahrens informieren, die entsprechenden Formulare zur Anmeldung der Forderung oder auch die Einladung zur Gläubigerversammlung verschicken“, erklärte der Sanierungsvorstand.

Depping begrüßte die Ankündigung einiger Anlegeranwälte, nach Schuldverschreibungsgesetz einen gemeinsamen Vertreter zu wählen: „Ein professioneller Ansprechpartner, der die Interessen bündelt, spart Ressourcen und erhöht die Effizienz bei der Ausarbeitung des Insolvenzplans“, so Depping. Der Sanierungsvorstand der WGF AG verwies abschließend darauf, dass der Nominalwert der ausstehenden Anleihen rund 200 Millionen Euro betrage und „keineswegs übertriebene 450 Millionen Euro und mehr“.

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