Doerr Kühn Plück Makki & Thoeren: BAFin stoppt Phoenix Kapitaldienst GmbH - mehr als 30.000 Anleger sind betroffen. Nach ersten Schätzungen beläuft sich der Schaden auf ca. 800 Mio. Euro

21.03.2005

Doerr Kühn Plück Makki & Thoeren

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit sofortiger Wirkung den Geschäftsbetrieb der Phoenix Kapitaldienst GmbH eingestellt. Von dieser Maßnahme sind über 30.000 Anleger betroffen, die dem Unternehmen ihre Ersparnisse anvertraut haben. Aggressive Telefonverkäufer versprachen den Kunden hohe Renditen auf ihr Kapital und investierten die eingesammelten Gelder in hochspekulative Geschäfte. Nach ersten Erkenntnissen dürften etwa 800 Mio. Euro Anlegergelder verschwunden sein. Zuletzt wurde nur noch mit "Luftbuchungen" hantiert, so die erste Stellungnahme des vorläufigen Insolvenzverwalters. Hinweise auf Kapitalanlagebetrug verdichten sich.

Massive Verluste sind mit Termingeschäften entstanden. Jetzt werden zusätzlich ernsthafte Zweifel an der korrekten Abwicklung des Account Management der Phoenix Kapital GmbH laut. Außer direkten Options- und Termingeschäften bot der Phoenix Kapitaldienst GmbH die Beteiligung am so genannten "Managed Account" an. Bei diesem Anlagemodell stellten die Kunden dem Phoenix Kapitaldienst Geld zur Verfügung, das in erster Linie in Optionen investiert wurde. Neben hohen Verwaltungsgebühren kassierte das Unternehmen noch eine Gewinnbeteiligung von 30 Prozent und für jede Transaktion noch zusätzlich 40 US-Dollar. Trotz der hohen Gebühren soll den Kunden der Management Account - zumindest auf dem Papier - in den letzten Jahren eine Rendite von zwischen 11 und 18 Prozent zugewachsen sein. Wo das Geld heute ist, ist angeblich selbst der Geschäftsleitung unbekannt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits. Spuren führen nach London.

Zwar hat die BaFin im Fall Phoenix Kapitaldienst bereits den Entschädigungsfall festgestellt. Gesetzlich ist die Entschädigung auf 90 Prozent der Anlage und bis zu einer Summe von maximal € 20.000 je Kunde begrenzt. Das bedeutet für die Anleger aber noch keinen durchsetzbaren Entschädigungsanspruch. In jedem Einzelfall muss der Anspruch von der Berliner Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) geprüft werden. Die Erfolgsaussichten hierbei sind unterschiedlich. In den Fällen, in denen die Konten bei Phoenix Kapitaldienst in EURO geführt wurden, dürften die besten Aussichten auf eine rasche Entschädigung bestehen. Komplizierter gestaltet sich dies bei den so genannten Dollar-Konten. Stellt sich heraus, dass Gelder nicht vereinbarungsgemäß angelegt und sogar veruntreut wurden, ist es wahrscheinlich, dass die Entschädigungseinrichtung jede Verantwortung und Haftung ablehnen wird. In diesem Fall müssen sich die Anleger selbst unmittelbar an die Verantwortlichen halten. Das kann im Einzelfall zu langwierigen und kostspieligen Verfahren führen.

Die Anwaltskanzlei Doerr Kühn Plück vertritt bereits 380 betroffene Anleger der Phoenix Kapitaldienst. Neben der rechtzeitigen Anmeldung der Ansprüche bei der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) raten wir die Anmeldung der Ansprüche beim Insolvenzverwalter an. In den Fällen, in denen eine Beteiligung noch widerrufen werden kann, ist der Widerruf umgehend zu erklären.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Rechtsanwälte Ralf Plück und Peter Kühn jederzeit gerne zur Verfügung. Die Kanzlei vertritt derzeit auch 6.300 Geschädigte in einer Sammelklage gegen die Deutsche Telekom AG wegen Prospekthaftung.

Rechtsanwälte Doerr Kühn Plück Makki & Thoeren, Wiesbaden

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