Dr. Annika Bleier neue Head of ESG & Sustainability bei GvW Graf von Westphalen

26.01.2022

25.01.2022

GvW Graf von Westphalen unterstreicht die Bedeutung von ESG (Environmental Social Governance) für Wirtschaftskanzleien sowie für die Mandantinnen und Mandanten: Ab sofort wird Dr. Annika Bleier, Rechtsanwältin aus dem Hamburger Büro, als Head of ESG & Sustainability die internen Nachhaltigkeitsthemen und die anwaltliche Beratung der Kanzlei im Bereich ESG steuern.

Frau Dr. Bleier bleibt als Anwältin im Verfassungsrecht und Öffentlichen Wirtschaftsrecht tätig und wird sich daneben künftig zu einem erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit ausschließlich ESG-Themen widmen.

„Wir möchten das Thema ESG bei GvW zu einer Priorität machen“, erklären Christof Kleinmann und Dr. Robert Theissen, beide Managing Partner der Kanzlei. „Ökologie, Soziales und Ökonomie in Einklang zu bringen, ist nicht nur für unsere Mandantinnen und Mandanten höchst relevant sondern es beschäftigt uns auch als Unternehmen intensiv. Es freut uns daher sehr, dass wir diese wichtige Schnittstellenfunktion hervorragend mit Frau Dr. Bleier aus den eigenen Reihen besetzen können“.

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Frau Dr. Bleier zählen neben dem öffentlichen Wirtschafts- und Verfassungsrecht auch das Thema Menschenrechte – ein Thema, dass sie seit ihrer Dissertation zur Europäischen Menschenrechtskonvention begleitet. Daneben hat Frau Dr. Bleier für GvW in den vergangenen Jahren maßgeblich die CSR- und Pro Bono-Teams der Kanzlei mit aufgebaut und koordiniert.

„Meine Vision ist die Gestaltung von echten Partnerschaften im Bereich der Nachhaltigkeit, sowohl innerhalb unserer stark wachsenden Kanzlei aber natürlich auch mit unseren Mandantinnen und Mandanten. Auf uns alle wartet eine wichtige Mammutaufgabe, die mit großen Veränderungen einhergehen wird und ich freue mich, dass wir unseren Teil dazu beitragen und es anpacken“, so Frau Dr. Bleier zu der neuen Aufgabe.

GvW versteht den Bereich Sustainability als ganzheitliches Konzept mit einer internen und externen Dimension. Ziel ist es, die Umwelt-, Sozial- und Governance-Belange in der Kanzleiidentität zu verankern. Gleichzeitig sollen die Mandantinnen und Mandanten von einer Full-Service-ESG-Beratung mit dem Schwerpunkt auf den vielen regulatorischen Themen profitieren.

Die Anwältinnen und Anwälte beraten schon seit langem zu ESG-Themen wie z.B. Lieferkettengesetz, Whistleblowing und Energiewende. Zudem engagiert sich die Kanzleien in verschiedenen Initiativen, um ihrer Verantwortung in der Gesellschaft gerecht zu werden (mehr).

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