Dr. Johannes Fiala: Betriebliche Alterversorgung - Unternehmer verliert komplettes Vorsorgevermögen an Insolvenzverwalter

01.07.2008

Fiala

OLG Naumburg: Berater haften für Verluste und fehlerhafte Beratung

Insolvenzverwalter zieht betriebliche und private Altersvorsorge komplett ein Anlagevermittler und Versicherungsmakler bewerben gerne die betriebliche und pri-vate Altersvorsorge für Unternehmer als „pfändungssicher und insolvenzfest“. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie ein aktuelles Urteil des OLG Naumburg (Az. 1 U 74/07) vom 17.01.2008 zeigt.

Autohausinhaber verliert Kapitallebensversicherung und private Rentenversicherung Der Unternehmer hatte die Kapitallebensversicherung „durch Verpfändung an die Ehefrau“ gesichert – später stellte sich heraus, dass die Verpfändung unwirksam war. Auch das Bezugsrecht der Rentenversicherung hatte der Versicherungskunde seiner Ehefrau eingeräumt. Auch dies half nichts – der Insolvenzverwalter zog das komplette Vermögen beider Verträge zur Masse ein.

Insolvenzverwalter kündigt alle Lebensversicherungen und bezahlt damit Ver-fahrenskosten Es ist typisch, dass Vermittler von Lebensversicherungen die „kostenlosen“ Formula-re zur Verpfändung oder für das Bezugsrecht vom Versicherer vorgedruckt erhalten. Ebenso häufig stellt sich dann heraus, dass entweder der Inhalt rechtlich fehlerhaft ist und/oder der Umgang damit nicht bekannt ist: So kommt es dann, dass der Versi-cherungskunde erst in der Insolvenz erkennt, dass er es nicht nur mit kostenlosen, sondern vor allem mit „rechtlich unwirksamen“ Vereinbarungen zu tun hat: Damit ver-liert der Kunden seine komplette Vorsorge und die seiner Familie.

Beraterhaftung

Im entschiedenen Fall hatte der Insolvenzverwalter das komplette Geld aus den bei-den Versicherungen dafür verwendet, die Gerichts- und Verfahrenskosten zu bezah-len. Zu einer (teilweisen) Entschuldung kam es daher gar nicht mehr. Der Unterneh-mer hatte das „Regelinsolvenzverfahren“ mit höheren Kosten für Insolvenztreuhänder und Gericht beantragt – bei alternativer Privatinsolvenz wären diese Kosten nicht entstanden. Und der Rechtstreit mit dem Insolvenzverwalter um die beiden Verträge hatte schließlich ein übriges zur Steigerung der Verfahrenskosten einschließlich der dafür entstandenen Kosten des Insolvenzverwalters beigetragen.

Der Unternehmer hatte seinen Betrieb bei Antragsstellung längst eingestellt, weshalb auch das preiswertere Verbraucherinsolvenzverfahren in Frage gekommen wäre. Daher wurde der anwaltliche Berater für die Mehrkosten in Haftung genommen, und verurteilt.

Daneben haften jedoch auch Vermittler und Berater betrieblicher und privater Alters-vorsorge für falsche Beratung. Insbesondere wenn kein anwaltlicher Berater haftbar gemacht werden kann und nachdem die Geschädigten nunmehr wissen, dass hinter dem Berater oder Vermittler ein zahlungsfähiger Haftpflichtversicherer steht, steigt die Zahl der Haftungsfälle. In der Regel sind diese Personen kaum je dafür ausgebil-det, komplexe Rechtsfragen und Musterformulare auf Wirksamkeit zu prüfen und die richtige Anwendung sicherzustellen.

Nur die Delegation der Verantwortung an geeignete Berufsträger kann hier enthaften – die Haftpflichtversicherung des bAV-Beraters deckt Schäden wegen fehlerhafter Steuer- und Rechtsberatung in aller Regel nicht.

*von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), MBA Finanzdienstleistungen (U-niv.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Bankkaufmann (www.fiala.de)

und

Diplom-Mathematiker Peter A. Schramm, Aktuar DAV (Diethardt), Versicherungsmathematischer Sachverständiger (www.pkv-gutachter.de)

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