Dr. Steinhübel bei Care Life im Gläubigerausschuss / BaFin schützt Anleger nur unzureichend

17.06.2008

Dr. Steinhübel & von Buttlar

Die Gläubigerversammlung der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG wählt

Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel aus der Stuttgarter Kanzlei Dr. Steinhübel

& von Buttlar einstimmig in den Gläubigerausschuss. Kritik äußern Dr.

Steinhübel und Insolvenzverwalter Bruno Fraas an der zögerlichen Haltung der

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Stuttgart, im Juni 2008: Im Insolvenzverfahren der Care Life Investment Trust II AG & Co.

KG fand am 3. Juni 2008 in Würzburg die Gläubigerversammlung statt. Den Care Life

Anlegern war eine sichere, renditeträchtige Kapitalanlage versprochen worden, was sich nach

Ermittlungen der BaFin und der Staatsanwaltschaft Würzburg als Anlagebetrug herausstellte.

Die Insolvenzverwaltung zeigt sich zuversichtlich, durch Liquidation des schuldnerischen

Vermögens insbesondere in den USA eine respektable Insolvenzquote zu erzielen. Nach

Aussage Fraas´ hätte allerdings durch ein früheres und entschlosseneres Einschreiten der

BaFin den betroffenen Anlegern eine erheblich größere Vermögensmasse im

Insolvenzverfahren zur Verfügung gestanden. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel teilt diese Ansicht:

„Ich habe bei mehreren Pleitefällen des Grauen Kapitalmarkts beobachtet, dass die BaFin

Vermögensinteressen geschädigter Kapitalanleger nur ungenügend wahrnimmt. Durch ihr

sehr zögerliches Einschreiten ähnelt die Behörde einem zahnlosen Tiger und wird ihrer

Verantwortung gegenüber den Anlegern nur unzureichend gerecht. Ich fordere von der

staatlichen Seite eine deutlich stärkere Initiative im Sinne der Anleger!“

Als Mitglied des Gläubigerausschusses vertritt Dr. Steinhübel die Interessen aller

Geschädigten der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG. Für den Rechtsanwalt stellt

seine Wahl einen wiederholten Vertrauensbeweis geschädigter Kapitalanleger dar, da er auch

im Falle der insolventen F & P AG & Co. KG als Gläubigerausschussmitglied tätig ist.

Pressekontakt:

Borgmeier Public Relations Sabine Berekoven, Nina Königsmark

Rothenbaumchaussee 5 20148 Hamburg Tel.: 040/4130 960

Fax: 040/4130 9620 Mail: berekoven@agentur-borgmeier.de

Die Höhe der Insolvenzquote und die Dauer des Insolvenzverfahrens sind noch nicht zu

prognostizieren. Geschädigte Care Life Anleger sollten daher zeitnah

Schadenersatzansprüche sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen

ihre Anlageberater geltend machen. Die ersten erfolgreichen Schadenersatzprozesse belegen

die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe.

Bedauerlicherweise haben viele Geschädigte ihre Forderungen falsch zur Insolvenztabelle

angemeldet. Betroffene Gläubiger sollten deshalb ihre Forderungsanmeldung von einem

Rechtsanwalt überarbeiten lassen, der über vertiefte Erfahrungen sowohl im Kapitalanlageals

auch im Insolvenzrecht verfügt.

Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:

Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den führenden

deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie

Aktienrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende

Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online

abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.

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