Dr. Steinhübel & von Buttlar: BFI Bank - Schadensersatz für Kontoinhaber

13.06.2005

Dr. Steinhübel & von Buttlar

Das Landgericht Tübingen hat eine Repräsentanz der BFI Bank zum Schadensersatz in Höhe von € 166.888,00 verurteilt. Damit eröffnet sich für BFI-Geschädigte eine weitere Möglichkeit des Schadensersatzes.

Tübingen, 08. Juni 2005 - Mit Urteil vom 24.03.2005 hat das Landgericht Tübingen (Az.: 2 O 113/04) einer Mandantin der Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar Schadensersatz in Höhe von € 166.888,00 zugesprochen. Ein Repräsentant der BFI Bank hatte seiner Kundin zur Kapitalanlage von € 186.888,00 bei der BFI Bank (Dresden) geraten und nicht darauf hingewiesen, dass Einlagen bei der BFI Bank nur über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) bis max. € 20.000,00 abgesichert waren. Nachdem die BFI Bank im Jahre 2003 insolvent geworden war und die EdB lediglich eine Entschädigung in Höhe von € 20.000,00 geleistet hatte, reichte die Anlegerin Schadensersatzklage über den Restschaden von € 166.888,00 ein. Das Landgericht Tübingen hat dieser Klage vollumfänglich stattgegeben.

„Das Besondere an dem Urteil des Landgerichts Tübingen ist die Repräsentanten- bzw. Beraterhaftung“, so Rechtsanwalt Dr. Steinhübel. Das Gericht wirft dem BFI-Repräsentanten vor, seine Kundin nicht über das Risiko der auf € 20.000,00 begrenzten Einlagensicherung hingewiesen zu haben. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Steinhübel hat das Urteil des Landgerichts Tübingen im Fall der BFI Bank Grundsatzcharakter: „Immer dann, wenn der Beratungsvertrag nicht mit der BFI Bank, sondern mit einem BFI-Repräsentanten oder Anlageberater zu Stande gekommen ist, haftet dieser auf Schadensersatz.“

Noch ist nicht sicher, wie hoch bei der BFI Bank die Insolvenzquote sein wird und wie lange das Insolvenzverfahren dauern wird. Geschädigte BFI-Anleger sollten daher keine falsche Rücksichtnahme gegen ihre Anlageberater üben und diese im Falle der Falschberatung auf Schadensersatz verklagen. Dies gilt umso mehr, als die BFI-Repräsentanten regelmäßig haftpflichtversichert gewesen sind.

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