Dr. Steinhübel & von Buttlar: DCM - Staatsanwaltschaft Augburg sichert Vermögenswerte
Dr. Steinhübel & von Buttlar
DCM: Staatsanwaltschaft Augburg sichert Vermögenswerte
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat im Ermittlungsverfahren gegen Hermann Drittenpreis mitgeteilt, welche Vermögenswerte sie zum Zwecke der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichergestellt hat. Geschädigte Anleger sollten jetzt so schnell wie möglich per Arrest auf diese Vermögenswerte zugreifen
Tübingen, 02. September 2005 - Mit Rundschreiben vom 31.08.2005 hat die Staatsanwaltschaft Augsburg alle DCM-Geschädigten angeschrieben und bekannt gegeben, welche Vermögenswerte sie im Rahmen der Zurückgewinnungshilfe sichern konnte. Die Staatsanwaltschat hat u.a. darüber informiert, dass im Rechtshilfeweg mit der Schweiz beantragt worden war, die Guthaben der Konten der Financial Management Corporated AG (Gossau) bis zu einer Höhe von EUR; 26,7 Mio. zu arrestieren. Mit Eintretungsverfügung vom 18.08.2005 ist die Schweiz dem staatsanwaltschaftlichen Ersuchen nachgekommen.
Bereits im Juni waren die DCM-Anleger darüber informiert worden, dass sie höchst wahrscheinlich Opfer eines gewerbsmäßigen Anlagebetrugs sind. Die Kriminalpolizeiinspektion Augsburg teilte damals mit, dass gegen den Beschuldigten Hermann Drittenpreis in 1731 Fällen ermittelt wird.
Für die DCM-Anleger ist nun höchste Eile geboten. Das sichergestellte Vermögen wird nicht automatisch an die Geschädigten ausgekehrt. Im Gegenteil: Nur im Wege der Zwangsvollstreckung kann der einzelne Anleger auf die vorläufig gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen.
Das bedeutet Folgendes: Da nur ein sog. Titel zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen berechtigt, müssen sich die Geschädigten jetzt in einem Gerichtsverfahren so schnell wie möglich einen solchen besorgen. Im Zwangsvollstreckungsrecht gilt aber das Prioritätsprinzip: Entscheidend ist ganz allein die Reihenfolge, in welcher auf das sichergestellte Vermögen zugegriffen wird. Aus dem "Wettlauf der DCM-Geschädigten" wird nur derjenige als Sieger hervorgehen und Befriedigung erlangen, der schnell reagiert und rechtlich sachkundig beraten ist. Die ersten Geschädigten haben bereits im Arrestverfahren einen Titel erwirkt. Die Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar raten daher dringend dazu, baldmöglichst eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwaltskanzlei zu beauftragen.
Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar
Dorfackerstr. 26, 72074 Tübingen
Tel.: 07071 / 88 0 66, Fax: 07071 / 88 06 77
Internet: www.kapitalmarktrecht.de
e-mail: kanzlei@kapitalmarktrecht.de
Ansprechpartner: RA Dr. Steinhübel