Dr. Steinhübel & von Buttlar: Der besondere Vertreter – Kämpfer für eine bessere Aktienkultur
Dr. Steinhübel & von Buttlar
Der besondere Vertreter ist für viele Anleger ein noch unbekanntes
Wesen. Die aktuellen Fälle der Bayerischen HypoVereinsbank AG, der
DIS AG und der Ed. Züblin AG zeigen aber, dass diese Institution an
Bedeutung zunimmt. Noch sind die Kompetenzen nicht klar definiert.
Stuttgart, im März 2008: Der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Steinhübel fungiert
zurzeit als besonderer Vertreter bei der DIS AG sowie der Ed. Züblin AG und kennt
bestens Aufgaben und Fallstricke dieser Institution. So referierte er neben anderen
Experten auf der Wertpapier-Mitteilungen-Tagung zum Kapitalmarktrecht, die am 25.
und 26. Februar in Frankfurt am Main stattfand, über den besonderen Vertreter
gemäß § 147 AktG.
Die Bestellung eines besonderen Vertreters erfolgt zur Ausschaltung von
Interessenkonflikten. Er wird von der jeweiligen Hauptversammlung berufen, wenn
diese zugunsten der Gesellschaft (Schadens-) Ersatzansprüche durchsetzen will. Da
sich diese Ansprüche regelmäßig gegen Mehrheitsaktionäre richten, dient seine
Tätigkeit letztendlich dem Aktionärs- und Anlegerschutz.
Kritik äußerte Dr. Steinhübel an der Entscheidung des OLG München vom
28.11.2007 (Az. 7 U 4498/07), in der die organschaftlichen Kompetenzen des
besonderen Vertreters nicht anerkannt werden. „Das widerspricht dem Aktiengesetz“,
so Dr. Steinhübel. „In der juristischen Fachliteratur sind sich die Experten einig, dass
der besondere Vertreter Organ der Aktiengesellschaft ist und insoweit deren
Vorstand und Aufsichtsrat verdrängt.“
Pressekontakt:
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Dr. Steinhübel wagte die Prognose, dass zukünftig bei konzernrechtlichen
Problemlagen immer häufiger besondere Vertreter bestellt werden. Er spricht sich
deshalb dafür aus, dass der Bundesgerichtshof möglichst bald die Gelegenheit
erhalten sollte, zu den Befugnissen des besonderen Vertreters Stellung zu nehmen.
Da es hier nicht um die rechtsmissbräuchliche Wahrnehmung formeller
Rechtspositionen geht, erwartet er von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein
deutliches Votum zugunsten einer besseren Aktienkultur.
Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:
Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007
zu den führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf
Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie Aktienrecht betreuen derzeit sechs
Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei
vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen
online abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.