Dr. Steinhübel & von Buttlar: Der besondere Vertreter – Kämpfer für eine bessere Aktienkultur

07.03.2008

Dr. Steinhübel & von Buttlar

Der besondere Vertreter ist für viele Anleger ein noch unbekanntes

Wesen. Die aktuellen Fälle der Bayerischen HypoVereinsbank AG, der

DIS AG und der Ed. Züblin AG zeigen aber, dass diese Institution an

Bedeutung zunimmt. Noch sind die Kompetenzen nicht klar definiert.

Stuttgart, im März 2008: Der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Steinhübel fungiert

zurzeit als besonderer Vertreter bei der DIS AG sowie der Ed. Züblin AG und kennt

bestens Aufgaben und Fallstricke dieser Institution. So referierte er neben anderen

Experten auf der Wertpapier-Mitteilungen-Tagung zum Kapitalmarktrecht, die am 25.

und 26. Februar in Frankfurt am Main stattfand, über den besonderen Vertreter

gemäß § 147 AktG.

Die Bestellung eines besonderen Vertreters erfolgt zur Ausschaltung von

Interessenkonflikten. Er wird von der jeweiligen Hauptversammlung berufen, wenn

diese zugunsten der Gesellschaft (Schadens-) Ersatzansprüche durchsetzen will. Da

sich diese Ansprüche regelmäßig gegen Mehrheitsaktionäre richten, dient seine

Tätigkeit letztendlich dem Aktionärs- und Anlegerschutz.

Kritik äußerte Dr. Steinhübel an der Entscheidung des OLG München vom

28.11.2007 (Az. 7 U 4498/07), in der die organschaftlichen Kompetenzen des

besonderen Vertreters nicht anerkannt werden. „Das widerspricht dem Aktiengesetz“,

so Dr. Steinhübel. „In der juristischen Fachliteratur sind sich die Experten einig, dass

der besondere Vertreter Organ der Aktiengesellschaft ist und insoweit deren

Vorstand und Aufsichtsrat verdrängt.“

Pressekontakt:

Borgmeier Public Relations Sabine Berekoven, Nina Königsmark

Rothenbaumchaussee 5 20148 Hamburg Tel.: 040/4130 960

Fax: 040/4130 9620 Mail: berekoven@agentur-borgmeier.de

Dr. Steinhübel wagte die Prognose, dass zukünftig bei konzernrechtlichen

Problemlagen immer häufiger besondere Vertreter bestellt werden. Er spricht sich

deshalb dafür aus, dass der Bundesgerichtshof möglichst bald die Gelegenheit

erhalten sollte, zu den Befugnissen des besonderen Vertreters Stellung zu nehmen.

Da es hier nicht um die rechtsmissbräuchliche Wahrnehmung formeller

Rechtspositionen geht, erwartet er von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein

deutliches Votum zugunsten einer besseren Aktienkultur.

Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:

Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007

zu den führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf

Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie Aktienrecht betreuen derzeit sechs

Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei

vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen

online abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell