Dr. Steinhübel & von Buttlar: FG AG - Vorstandsvorsitzender haftet gegenüber Aktionärin auf Schadensersatz

29.11.2007

Dr. Steinhübel & von Buttlar

Mit Urteil vom 26.11. 2007 hat das Landgericht Aschaffenburg einer Mandantin der Kanzlei Dr.

Steinhübel & von Buttlar Schadensersatz in Höhe von rund € 150.000 zugesprochen. Die

Anlegerin beteiligte sich im Jahre 2001 als Aktionärin an der FG Vermögensberatungs- und

Verwaltungs Aktiengesellschaft.

Stuttgart, 29.11.2007: Die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten noch immer die letzte

Börsenbaisse auf. Dies gilt auch im Hinblick auf die Pleite der Firma FG Vermögensberatungs- und

Verwaltungs Aktiengesellschaft (nachfolgend: FG AG) mit Sitz in Aschaffenburg.

Die 1991 gegründete FG AG war ursprünglich mit der Anlagenvermittlung befasst. Im Jahre 2000 gab

sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Zulassung zurück, um sich auf die

Verwaltung des eigenen Vermögens zu beschränken. Zum Leidwesen ihrer Aktionäre geschah dies

aber mehr schlecht als recht.

Am 17.05.2006 wurde über das Vermögen der FG AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum

Insolvenzverwalter bestimmte das Amtsgericht Aschaffenburg Rechtsanwalt Miguel Grosser. Dieser

fand eine desolate Vermögenssituation vor: Seit 1999 hatte die FG AG kontinuierlich Verluste erlitten.

Doch damit nicht genug: Ein Bericht des Insolvenzverwalters Grosser offenbart, dass die FG AG

bereits frühzeitig überschuldet war. Dies hinderte ihren Vorstandsvorsitzenden Günter W. Grünewald

jedoch nicht daran, gutgläubigen Kapitalanlegern praktisch wertlose Aktien der FG AG anzubieten.

Die Quittung für dieses Vorgehen erhielt Grünewald jetzt vom Landgericht Aschaffenburg: Das Gericht

sprach einer Mandantin der Stuttgarter Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar in einem Prozess

Schadensersatz in Höhe von rund € 150.000 zu.

Dr. Steinhübel: „Dies ist ein großartiger Erfolg für unsere Mandantin und unsere Kanzlei. Obwohl die

Staatsanwaltschaft Würzburg ihre strafrechtlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen hat, gelang

es uns, das Landgericht Aschaffenburg von der zivilrechtlichen Haftung des Vorstandsvorsitzenden zu

überzeugen. Das Urteil ist ein wichtiger Fingerzeig für weitere Verfahren unserer Kanzlei.

Unternehmensverantwortliche müssen erfahren, dass auch ihr Privatvermögen bedroht ist, wenn sie

sich gegenüber Kapitalanlegern verantwortungslos verhalten“.

Pressekontakt:

Borgmeier Public Relations Sabine Berekoven, Lars Kühme Rothenbaumchaussee 5

20148 Hamburg Tel.: 040/4130 960

Fax: 040/4130 9620 Mail: kuehme@agentur-borgmeier.de, berekoven@agentur-borgmeier.de

Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:

Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den

führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und

Börsenrecht sowie Versicherungsrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites

Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären

und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online abrufbar unter

www.kapitalmarktrecht.de.

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