Dr. Steinhübel & von Buttlar: FG AG - Vorstandsvorsitzender haftet gegenüber Aktionärin auf Schadensersatz
Dr. Steinhübel & von Buttlar
Mit Urteil vom 26.11. 2007 hat das Landgericht Aschaffenburg einer Mandantin der Kanzlei Dr.
Steinhübel & von Buttlar Schadensersatz in Höhe von rund € 150.000 zugesprochen. Die
Anlegerin beteiligte sich im Jahre 2001 als Aktionärin an der FG Vermögensberatungs- und
Verwaltungs Aktiengesellschaft.
Stuttgart, 29.11.2007: Die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten noch immer die letzte
Börsenbaisse auf. Dies gilt auch im Hinblick auf die Pleite der Firma FG Vermögensberatungs- und
Verwaltungs Aktiengesellschaft (nachfolgend: FG AG) mit Sitz in Aschaffenburg.
Die 1991 gegründete FG AG war ursprünglich mit der Anlagenvermittlung befasst. Im Jahre 2000 gab
sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Zulassung zurück, um sich auf die
Verwaltung des eigenen Vermögens zu beschränken. Zum Leidwesen ihrer Aktionäre geschah dies
aber mehr schlecht als recht.
Am 17.05.2006 wurde über das Vermögen der FG AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum
Insolvenzverwalter bestimmte das Amtsgericht Aschaffenburg Rechtsanwalt Miguel Grosser. Dieser
fand eine desolate Vermögenssituation vor: Seit 1999 hatte die FG AG kontinuierlich Verluste erlitten.
Doch damit nicht genug: Ein Bericht des Insolvenzverwalters Grosser offenbart, dass die FG AG
bereits frühzeitig überschuldet war. Dies hinderte ihren Vorstandsvorsitzenden Günter W. Grünewald
jedoch nicht daran, gutgläubigen Kapitalanlegern praktisch wertlose Aktien der FG AG anzubieten.
Die Quittung für dieses Vorgehen erhielt Grünewald jetzt vom Landgericht Aschaffenburg: Das Gericht
sprach einer Mandantin der Stuttgarter Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar in einem Prozess
Schadensersatz in Höhe von rund € 150.000 zu.
Dr. Steinhübel: „Dies ist ein großartiger Erfolg für unsere Mandantin und unsere Kanzlei. Obwohl die
Staatsanwaltschaft Würzburg ihre strafrechtlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen hat, gelang
es uns, das Landgericht Aschaffenburg von der zivilrechtlichen Haftung des Vorstandsvorsitzenden zu
überzeugen. Das Urteil ist ein wichtiger Fingerzeig für weitere Verfahren unserer Kanzlei.
Unternehmensverantwortliche müssen erfahren, dass auch ihr Privatvermögen bedroht ist, wenn sie
sich gegenüber Kapitalanlegern verantwortungslos verhalten“.
Pressekontakt:
Borgmeier Public Relations Sabine Berekoven, Lars Kühme Rothenbaumchaussee 5
20148 Hamburg Tel.: 040/4130 960
Fax: 040/4130 9620 Mail: kuehme@agentur-borgmeier.de, berekoven@agentur-borgmeier.de
Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:
Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den
führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und
Börsenrecht sowie Versicherungsrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites
Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären
und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online abrufbar unter
www.kapitalmarktrecht.de.