Dr. Steinhübel & von Buttlar: Finanzskandal bei Phoenix Kapitaldienst GmbH

15.03.2005

Dr. Steinhübel & von Buttlar

BaFin untersagt der Phoenix Kapitaldienst GmbH den weiteren Geschäftsbetrieb. Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar vertreten die Interessen der Phoenix-Geschädigten

Tübingen, 15. März 2005 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 10.03.2005 der Phoenix Kapitaldienst GmbH den weiteren Geschäftsbetrieb untersagt. Betroffen sind rund 30.000 Anleger.

Gestoppt wurde insbesondere der Vertrieb des Fonds Phoenix Managed Account. Dieser Hedge-Fonds wurde Anfang der neunziger Jahre aufgelegt. Zahlreiche Fonds-Anleger wurden mit hohen Rendite-Versprechen geworben. Noch im vergangenen Jahr meldete Phoenix Kapitaldienst, dass in dem Fonds Phoenix Managed Account mehr als € 500 Mio. verwaltet würden.

In einem Interview mit dem Branchendienst „Hedgefondsweb.de“ musste der Leiter Marketing & Vertrieb, Eberhard Tiefenstädter, jetzt einräumen, dass das Unternehmen der BaFin die Überschuldung angezeigt hat. Phoenix Kapitaldienst spricht selbst von einem möglichen Schaden in Höhe von € 600 Mio.

Mittlerweile ermittelt auch die Kriminalpolizei. Nach Angaben des Unternehmens sind dem langjährigen Chefhändler, der in Untersuchungshaft genommen wurde, zahlreiche Fehler und Manipulationen vorzuwerfen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, die auf das Kapitalanlage-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert ist, vertritt die Interessen der geschädigten Phoenix-Anleger. Zur Bündelung der Interessen wurde die Interessengemeinschaft der „Phoenix-Geschädigten“ gegründet. Diese soll sicherstellen, dass die Rechte der Geschädigten von Anfang an effizient wahrgenommen werden.

Kontakt:

 

Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar

 

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Tel.: 07071 / 88 0 66, Fax: 07071 / 88 06 77

 

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Ansprechpartner: RA Dr. Steinhübel

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