Dr. Steinhübel &von Buttlar: Insolvenzverfahren über die Göttinger Gruppe gerät zum „wirtschaftlichen Totalschaden“

17.08.2007

Dr. Steinhübel &von Buttlar

Insolvenzverwalter stellt Marschrichtung zu Insolvenzquote, Nachschussforderungen

und aktive Beteiligung am Insolvenzverfahren auf

Stuttgart, 16. August 2007. Für die betroffenen Anleger der Göttinger Gruppe Finanzholding GmbH

&Co. KG aA konkretisiert sich das Geschehen um das laufende Insolvenzverfahren. Die soeben im

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg beendete Gläubigerversammlung lieferte durch Insolvenzverwalter

Professor Rolf Rattunde ein aktuelles Bild über den Vermögensstatus der Gesellschaft. Rund 90.000

Betroffene werden durch ihre atypisch stillen Beteiligungen als Miteigentümer des Unternehmens

eingestuft.

Für sie rücken nun wesentliche Punkte in den Vordergrund:

Zunächst geht die Insolvenzquote gegen Null. Das Aktivvermögen der Gesellschaft beläuft sich

lediglich auf 988.000 Euro, wobei davon 16.000 Euro liquide vorliegen. Rattunde sieht den Fall anders

gelagert, als bei der Securenta AG. Das von ihm wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit

eröffnete Insolvenzverfahren gerät laut seinen Aussagen sprichwörtlich zum „wirtschaftlichen

Totalschaden“.

Derzeit prüft der Insolvenzverwalter, ob Ansprüche gegen die Verantwortlichen geltend gemacht

werden können. Weiterhin offen ist die Frage, ob diese Ansprüche rechtlich und auch wirtschaftlich

durchsetzbar sind. Aktuell verfügt Rattunde weder über eine Gläubigerliste noch über die

Personaldaten der atypisch stillen Gesellschafter und hat keine Einsicht über die Anlegerkonten.

Sämtliche, in Form von Scans vorliegende Korrespondenz muss von ihm in langwierigen

Zuordnungsprozessen geprüft werden. Sobald dieser Arbeitsschritt absolviert ist, wird der

Insolvenzverwalter Nachforderungen an die Anleger stellen. Dabei geht Rattunde von potenziellen

Nachforderungen in Höhe von 102 Millionen Euro aus.

Florian Johst, Anwalt der Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel &von Buttlar, die derzeit

etwa 250 Anleger der Göttinger Gruppe vertritt, kommentiert die vorliegenden Ergebnisse des

Insolvenzverwalters: „Die Gläubigerversammlung hat gezeigt, dass wir mit unseren Prognosen richtig

lagen. Der Blick auf den Fall der Securenta AG lässt vermuten, dass die Insolvenzmasse dort deutlich

höher liegen wird. Demzufolge können wir nur empfehlen, dass die Geschädigten im dortigen

Verfahren ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.“

Pressekontakt:

Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel &von Buttlar:

Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den führenden deutschen

Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie Versicherungsrecht betreuen

derzeit fünf Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von

Aktionären und geschädigten Kapitalanlegern.

Weitere Informationen online abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.

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