Dr. Steinhübel &von Buttlar: Insolvenzverfahren über die Göttinger Gruppe gerät zum „wirtschaftlichen Totalschaden“
Dr. Steinhübel &von Buttlar
Insolvenzverwalter stellt Marschrichtung zu Insolvenzquote, Nachschussforderungen
und aktive Beteiligung am Insolvenzverfahren auf
Stuttgart, 16. August 2007. Für die betroffenen Anleger der Göttinger Gruppe Finanzholding GmbH
&Co. KG aA konkretisiert sich das Geschehen um das laufende Insolvenzverfahren. Die soeben im
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg beendete Gläubigerversammlung lieferte durch Insolvenzverwalter
Professor Rolf Rattunde ein aktuelles Bild über den Vermögensstatus der Gesellschaft. Rund 90.000
Betroffene werden durch ihre atypisch stillen Beteiligungen als Miteigentümer des Unternehmens
eingestuft.
Für sie rücken nun wesentliche Punkte in den Vordergrund:
Zunächst geht die Insolvenzquote gegen Null. Das Aktivvermögen der Gesellschaft beläuft sich
lediglich auf 988.000 Euro, wobei davon 16.000 Euro liquide vorliegen. Rattunde sieht den Fall anders
gelagert, als bei der Securenta AG. Das von ihm wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit
eröffnete Insolvenzverfahren gerät laut seinen Aussagen sprichwörtlich zum „wirtschaftlichen
Totalschaden“.
Derzeit prüft der Insolvenzverwalter, ob Ansprüche gegen die Verantwortlichen geltend gemacht
werden können. Weiterhin offen ist die Frage, ob diese Ansprüche rechtlich und auch wirtschaftlich
durchsetzbar sind. Aktuell verfügt Rattunde weder über eine Gläubigerliste noch über die
Personaldaten der atypisch stillen Gesellschafter und hat keine Einsicht über die Anlegerkonten.
Sämtliche, in Form von Scans vorliegende Korrespondenz muss von ihm in langwierigen
Zuordnungsprozessen geprüft werden. Sobald dieser Arbeitsschritt absolviert ist, wird der
Insolvenzverwalter Nachforderungen an die Anleger stellen. Dabei geht Rattunde von potenziellen
Nachforderungen in Höhe von 102 Millionen Euro aus.
Florian Johst, Anwalt der Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel &von Buttlar, die derzeit
etwa 250 Anleger der Göttinger Gruppe vertritt, kommentiert die vorliegenden Ergebnisse des
Insolvenzverwalters: „Die Gläubigerversammlung hat gezeigt, dass wir mit unseren Prognosen richtig
lagen. Der Blick auf den Fall der Securenta AG lässt vermuten, dass die Insolvenzmasse dort deutlich
höher liegen wird. Demzufolge können wir nur empfehlen, dass die Geschädigten im dortigen
Verfahren ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.“
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Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel &von Buttlar:
Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den führenden deutschen
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derzeit fünf Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von
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