Dr. Steinhübel & von Buttlar: Kaupthing-Bank wird verstaatlicht - Anleger müssen Entschädigung bei isländischer Einlagensicherung beantragen

13.10.2008

Dr. Steinhübel & von Buttlar

Stuttgart, den 10.10.2008: Noch im August blickte die isländische Kaupthing-Bank auf ein

erfolgreiches erstes Halbjahr auf dem deutschen Markt zurück und warb mit garantiertem Zinssatz

von 5,65% bis 2012 – auch für Neukunden. „Diese ungewöhnlich langfristige Garantie hat unsere

Kunden überzeugt. Sie werden im Garantiezeitraum immer an der Spitze des Zinswettbewerbs

liegen – und das ganz einfach und transparent, ohne jede Beschränkung“, so der deutsche

Managing Director Michael Kramer damals (Kaupthing-Pressemitteilung vom 21.08.2008). Jetzt

steht das Geldinstitut vor der Pleite und wurde gestern unter Staatsaufsicht gestellt. Auch die

Konten von mehr als 30.000 deutschen Anlegern sind eingefroren, ein Zugriff ist zurzeit nicht

möglich.

Das isländische Unternehmen lockte stets mit lukrativen Zinsen für Tagesgeldkonten, galt aber als

Risikobank. Aufgrund des Status als Auslandsbank profitiert sie auch nicht von der Garantie der

Bundeskanzlerin Merkel. „Die Kaupthing-Bank ist weder Mitglied im Einlagensicherungsfonds der

privaten Banken, noch sind Einlagen bei ihr über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken

(EdB) abgesichert. Für das Entschädigungsverfahren ist vielmehr die isländische

Einlagensicherung nach dortigem Recht zuständig. Betroffene müssen sich an die Isländische

Zentralbank wenden, welche gesetzlich Einlagen bis zu einem Betrag in Höhe von € 20.887

absichert“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Heinz Steinhübel.

Der Stuttgarter Anwalt rät Kunden in einem solchen Falle zu Rechtsbeistand. Ist das Geldinstitut

endgültig pleite, hat zwar jeder Anleger Anspruch auf Entschädigung, jedoch muss dieser

Anspruch erst geltend gemacht werden. „Jetzt abzuwarten und nichts zu tun, ist nicht der richtige

Weg“, lautet seine Warnung. „Die Anleger müssen aktiv handeln, um ein Anrecht auf ihr Vermögen

zu haben und den Schaden einzudämmen. Ohne Antrag bei der Isländischen Einlagensicherung

fließt auch kein Geld.“

Pressekontakt:

Borgmeier Public Relations Nina Königsmark

Rothenbaumchaussee 5 20148 Hamburg Tel.: 040/4130 960

Fax: 040/4130 9620 Mail: koenigsmark@agentur-borgmeier.de

Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:

Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den

führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und

Börsenrecht sowie Aktienrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die

kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten

Kapitalanlegern. Weitere Informationen online abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.

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