Dr. Steinhübel & von Buttlar: Kaupthing-Bank wird verstaatlicht - Anleger müssen Entschädigung bei isländischer Einlagensicherung beantragen
Dr. Steinhübel & von Buttlar
Stuttgart, den 10.10.2008: Noch im August blickte die isländische Kaupthing-Bank auf ein
erfolgreiches erstes Halbjahr auf dem deutschen Markt zurück und warb mit garantiertem Zinssatz
von 5,65% bis 2012 – auch für Neukunden. „Diese ungewöhnlich langfristige Garantie hat unsere
Kunden überzeugt. Sie werden im Garantiezeitraum immer an der Spitze des Zinswettbewerbs
liegen – und das ganz einfach und transparent, ohne jede Beschränkung“, so der deutsche
Managing Director Michael Kramer damals (Kaupthing-Pressemitteilung vom 21.08.2008). Jetzt
steht das Geldinstitut vor der Pleite und wurde gestern unter Staatsaufsicht gestellt. Auch die
Konten von mehr als 30.000 deutschen Anlegern sind eingefroren, ein Zugriff ist zurzeit nicht
möglich.
Das isländische Unternehmen lockte stets mit lukrativen Zinsen für Tagesgeldkonten, galt aber als
Risikobank. Aufgrund des Status als Auslandsbank profitiert sie auch nicht von der Garantie der
Bundeskanzlerin Merkel. „Die Kaupthing-Bank ist weder Mitglied im Einlagensicherungsfonds der
privaten Banken, noch sind Einlagen bei ihr über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
(EdB) abgesichert. Für das Entschädigungsverfahren ist vielmehr die isländische
Einlagensicherung nach dortigem Recht zuständig. Betroffene müssen sich an die Isländische
Zentralbank wenden, welche gesetzlich Einlagen bis zu einem Betrag in Höhe von € 20.887
absichert“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Heinz Steinhübel.
Der Stuttgarter Anwalt rät Kunden in einem solchen Falle zu Rechtsbeistand. Ist das Geldinstitut
endgültig pleite, hat zwar jeder Anleger Anspruch auf Entschädigung, jedoch muss dieser
Anspruch erst geltend gemacht werden. „Jetzt abzuwarten und nichts zu tun, ist nicht der richtige
Weg“, lautet seine Warnung. „Die Anleger müssen aktiv handeln, um ein Anrecht auf ihr Vermögen
zu haben und den Schaden einzudämmen. Ohne Antrag bei der Isländischen Einlagensicherung
fließt auch kein Geld.“
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Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:
Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den
führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und
Börsenrecht sowie Aktienrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die
kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten
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